Beide Regierungen genehmigen die Vorlage zur Zusammenlegung der Rheinhäfen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die Vorlage zur Zusammenlegung der kantonalen Rheinhäfen genehmigt und an die Parlamente weitergeleitet. Mit dem neuen Staatsvertrag werden die Rheinhäfen zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt fusioniert. Der grössere Handlungsspielraum ermöglicht eine wirtschaftlichere und effizientere Nutzung der Hafenareale.

Die Rheinhäfen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden aus den kantonalen Verwaltungen ausgegliedert und bilden die Schweizerischen Rheinhäfen SRH. Die neue öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit hat den juristischen Sitz in Birsfelden und die Direktion in Basel. Für die oberste Führung wird ein fünfköpfiger Verwaltungsrat bestellt, in welchen die Kantone je ein Mitglied direkt entsenden und die drei weiteren Mitglieder durch übereinstimmende Beschlüsse wählen.

Die beiden Kantone partizipieren am Jahresgewinn im Verhältnis von 60% für Basel-Landschaft und 40% für Basel-Stadt. Für die Ermittlung dieses Verteilschlüssels wurden der Substanzwert (per 2005) und der Ertragswert der Häfen herangezogen. Der Hafen St. Johann, welcher ab 2009 ausgegliedert werden soll, ist in der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.

Die Hafenareale bleiben im Eigentum der Kantone. Die SRH werden neben der Arealbewirtschaftung auch die hoheitlichen Aufgaben erfüllen (Schifffahrts- und Hafenpolizei, Patente, Vollzug der Gesetzgebung für die Grossschifffahrt, Verkehrsregelung der Grossschifffahrt auf dem Rhein). Die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden richten sich nach dem basellandschaftlichen Personalrecht.

Für die Schweiz und die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz sind die Rheinhäfen von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Sie sollen auch in Zukunft ihre Rolle als effiziente und nachhaltige Güterversorgungs- und Logistikdrehscheibe behalten. Um auf die Marktbedürfnisse einerseits und auf berechtigte gesellschaftliche Anliegen anderseits besser reagieren zu können, muss für die Häfen insgesamt ein grösserer Handlungsspielraum für die Arealentwicklung und für die optimale Nutzung geschaffen werden. Dieser grössere Handlungsspielraum wird mit der Zusammenlegung der Häfen und damit der Areale und mit der Schaffung der öffentlich-rechtlichen Anstalt geschaffen. Gleichzeitig bildet die Zusammenlegung eine wichtige Voraussetzung für die Kooperation mit den nördlichen Nachbarhäfen und ermöglicht durch den gestärkten Auftritt eine wirksamere Interessenvertretung auf nationaler Ebene.

Die Zusammenlegung der kantonalen Häfen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist schon seit längerem ein Ziel der beiden Kantone. In beiden Parlamenten waren Vorstösse eingereicht worden, welche die Prüfung der Zusammenlegung forderten. Im August 2002 fällten die beiden Regierungen gestützt auf Studien der Prognos AG und von Booz Allen Hamilton AG den Grundsatzentscheid für das Projekt.

Im Herbst 2004 war eine erste Fassung des Staatsvertrags in beiden Kantonen in die Vernehmlassung gegangen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung wurde der Hafen St. Johann ausgegliedert. Überarbeitet und aktualisiert wurden sodann namentlich die Eignerziele, die Finanzplanung sowie die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Vertragskantone, womit auch einigen kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen werden konnte.

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