Deep Heat Mining - die weiteren Schritte

Die zuständigen Behörden die beigezogenen Experten sowie Vertreter der Firma Geopower Basel AG haben heute festgelegt wie der Bericht über die Ursachen des Erdbebens vom 8. Dezember sowie über die Risiken eines neuen Bebens erarbeitet werden soll. Der Bericht wird den Behörden sowie den von diesen zugezogenen Experten zur Prüfung zugestellt. Das Resultat der Prüfung wird anschliessend dem Regierungsrat vermittelt der voraussichtlich Ende Januar über das weitere Vorgehen entscheidet.

Am Freitag-Nachmittag haben die zuständigen Behörden (Bauinspektorat, Kantonales Laboratorium, Amt für Umwelt und Energie), die beigezogenen Experten (Geologisches Institut der Universität Basel, Schweizerischer Erdbebendienst) sowie Vertreter der Geopower Basel AG das Vorgehen nach dem Erdbeben vom 8. Dezember festgehalten. Sie haben bestimmt, dass im nun folgenden Verfahren die fachliche Leitung dem Kantonalen Laboratorium (Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit) obliegt. Als Experten des Kantons werden Prof. Peter Huggenberger sowie Prof. D. Giardini und N. Deichmann vom Schweizerischen Erdbebendienst fungieren

Die Vertreter der Verwaltung haben von der Geopower einen Bericht verlangt, der sich konkret zu folgenden Themenbereichen äussert:

  1. Wissenschaftliche Vorabklärungen
    2. Bewilligungsverfahren
    3. Ereignisablauf mit u.a. allen Fakten, geophysikalische Daten,Zeitpunkten
    4. Erklärungen zu den Vorkommnissen
    5. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und offene Punkte
    6. Lagebeurteilung, Risikoabschätzung mit quantitativen Abschätzungen
    7. Alternativverfahren für eine Klüftung
    8. Massnahmenkatalog inkl. kritischer Abbruchkriterien
    9. Zeitachse

Der Bericht wird von der Firma Geothermal Explorers erstellt, die auch die Bohrarbeiten im Auftrag der Geopower AG durchführt. Der Bericht soll so rasch wie möglich den Behörden unterbreitet werden.

Die Behörden werden den Bericht in der Folge zusammen mit den beigezogenen Experten gründlich prüfen und dem Regierungsrat eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben. Der – Ende Januar erwartete - Entscheid des Regierungsrates wird öffentlich bekannt gegeben. Nach dem politischen Grundsatzentscheid des Regierungsrates wird das Bauinspektorat als die für die Bewilligung verfahrensleitende Behörde die bestehende Verfügung, mit der die Arbeiten vorläufig eingestellt wurden, durch eine neue Verfügung ersetzen.

In der vergangenen Nacht (um 23.39 Uhr) ereignete sich ein weiteres Beben mit Magnitude 2,5. Dieses wahrnehmbare Beben ist eine Spätfolge der bereits letzten Freitag eingestellten Einpressversuche. Nach deren Ende ist die Anzahl und die Stärke der Erschütterungen deutlich zurückgegangen, weil auch der Wasserdruck auf das natürliche Niveau gesunken ist. Dennoch kann nach wie vor nicht ganz ausgeschlossen werden, dass weitere Nachbeben auftreten.

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