Neuerungen im Frauenbad Gartenbad Eglisee

Im Frauenbad des Gartenbads Eglisee kommt es in der neuen Badesaison zu diversen Neuerungen. Hierfür wurden die Haus- und Benutzungsordnung der Sportanlagen angepasst und bauliche Massnahmen vorgenommen.

Ab Badesaison 2016 im Gartenbad Eglisee am 14. Mai 2016 gelten im Frauenbad neue Regeln. Die Anpassungen wurden wegen der im Frauenbad teilweise vorherrschenden sehr engen Platz-verhältnissen vorgenommen. Zur Verbesserung der Situation wurden die Regeln angepasst und diverse Massnahmen ergriffen.

Im Gartenbad Eglisee gilt:

  • Das Frauenbad ist zugänglich für Frauen ab 16 Jahren. Das heisst, für alle, die den Erwachsenentarif bezahlen müssen. Neu dürfen Kinder nicht mehr ins Frauenbad mitgenommen werden, ausgenommen sind Säuglinge bis zum Krabbelalter. Für Kinder stehen das Planschbecken und das Familienbad mit diversen Spielmöglichkeiten ausserhalb des Frauenbads zur Verfügung.
  • Das Baden ist nur in ausgewiesener Badekleidung erlaubt (Bikini inkl. oben ohne, Badekleid oder enganliegender Ganzkörperschwimmanzug). Nicht erlaubt ist das Baden in Strassenkleidung, in Unterwäsche und in weiten Burkinis.
  • Der Aufenthalt in Strassenkleidung ist im Frauenbad nicht erlaubt.
  • Das Frauenbad ist eine Ruhezone.

Folgende bauliche Massnahme wurde vorgenommen:

  • Die beiden Kinderbecken im Frauenbad wurden überdeckt. Die neue Fläche wird als Sonnenterrasse genutzt.

Entsprechend wurde die Haus- und Benutzungsordnung für die Sportanlagen per 1. März 2016 ergänzt und angepasst.

Im Gartenbad Eglisee wird sowohl an der Kasse wie auch bei den Zugängen zum Frauenbad mittels Piktogrammen auf Plakaten und Flyern auf diese Regelungen hingewiesen. Das Personal an der Kasse und das Aufsichtspersonal im Gartenbad sind angewiesen, die Badegäste auf diese Umstände hinzuweisen. Auch sind die Baderegeln auf der Website www.sport.bs.ch unter der Rubrik Gartenbad Eglisee ersichtlich.

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