Nächster Schritt zur Lösung der Steuerfragen am EuroAirport

Mit Befriedigung nimmt der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt, Christoph Brutschin, von der Nachricht Kenntnis, dass es der Schweizer Verhandlungsdelegation unter Leitung des EDA gelungen ist, mit Frankreich den Text eines Staatsvertrags zu vereinbaren, mit dem die Anfang des Jahres erreichte politische Lösung der Steuerfragen am EuroAirport rechtlich sicher umgesetzt werden kann. Der Text des Staatsvertrages wurde gestern vom Staatssekretär des EDA, Yves Rossier, und Christian Masset, Generalsekretär des französischen Aussenministeriums, paraphiert. Damit kann die Ratifizierung des Staatsvertrages eingeleitet werden. Mit dem nun erreichten Ergebnis wird ein Rahmen festgelegt, in dem eine Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung des Flughafens und der Unternehmen im Schweizer Sektor möglich ist. Dies kommt dem Standort Basel aber auch der ganzen Region im Dreiländereck zugute. Im Namen des Regierungsrats von Basel-Stadt bedankt sich der Vorsteher des WSU bei den diversen beteiligten Bundesstellen und insbesondere dem Staatssekretariats des EDA für den grossen und beharrlichen Einsatz, der dieses positive Ende der Verhandlungen mit Frankreich möglich gemacht hat.

Entsprechend der am 23. Januar 2016 in Colmar von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Staatspräsident François Hollande verabschiedeten gemeinsamen Erklärung enthält der Staatsvertrag Regelungen zu vier Aspekten, nämlich: Gewinnbesteuerung der Flughafengesellschaft, Besteuerung der Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens, Anwendbarkeit der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor sowie Abgeltung der Aufsichtstätigkeiten der französischen Zivilluftfahrtbehörde. Ein zentrales Element ist, dass eine Lösung ausgearbeitet werden konnte, die es ermöglicht, dass für die Unternehmen im Schweizer Sektor die französischen Lokalsteuern nicht zur Anwendung kommen.

Mit dem EuroAirport wurde 1949 eine einmalige Institution geschaffen, die zugleich als Flughafen der Schweiz und als Flughafen Frankreichs ausgelegt ist. Dies setzt die stetige, partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden Staaten voraus. Der jetzt paraphierte Staatsvertrag nimmt diese besondere binationale Situation des EuroAirport auf und schafft langfristig berechenbare und verlässliche Bedingungen für die Entwicklung des Flughafens und eine rechtssichere Basis für die Aktivitäten der Schweizer Unternehmen auf der Plattform.

Für die ganze Dreiländerregion am Oberrhein ist es zentral, dass der EuroAirport auch in Zukunft seine wichtige verkehrliche und volkswirtschaftliche Rolle erfolgreich spielen kann. Der Kanton Basel-Stadt wird den Bund daher sehr darin unterstützen, dass der neue Staatsvertrag möglichst rasch ratifiziert werden kann. Die in Basel-Stadt erforderlichen formalen Schritte zur Umsetzung der gefundenen steuerrechtlichen Lösungen werden abgestimmt auf den Ratifikationsprozess auf Bundesstufe erfolgen.

Hinweise:

Medienmitteilung des Bundes (www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-64386.html)

Gemeinsame französisch-schweizerische Erklärung vom 23. Januar 2016 (www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/42669.pdf)

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