Bundesratsentscheid zur Genehmigung des Staatsvertrags zum Steuerregime am EuroAirport

Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU) freut sich über den heutigen Bundesratsentscheid, das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über das Steuerregime am Flughafen Basel-Mülhausen zu genehmigen und damit auf Schweizer Seite die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass der Staatsvertrag in Kraft gesetzt werden kann, wenn die Ratifikation durch Frankreich erfolgt ist. Erfreut nimmt das WSU auch zur Kenntnis, dass auf Ebene der EU, die im Bereich der Mehrwertsteuer einverstanden sein muss, die Europäische Kommission dem Ministerrat kürzlich den Vorschlag unterbreitet hat, der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich zuzustimmen. Mit dem Entscheid des Bundesrates ist ein weiterer Schritt vollzogen, um einen rechtssicheren Rahmen für eine weiter erfolgreiche Entwicklung des Flughafens und der Unternehmen im Schweizer Sektor zu erreichen. Zur Umsetzung der im Staatsvertrag vereinbarten Lokalsteuerlösung wird nun die nötige Anpassung des Steuergesetzes von Basel-Stadt vorbereitet.

Der neue Staatsvertrag schafft in zentralen Punkten Rechtssicherheit und gibt dem Flughafen und den im Schweizer Sektor tätigen Unternehmen berechenbare und wirtschaftlich weiterhin günstige Rahmen- und Investitionsbedingungen, was auch für Neuansiedlungen wichtig ist. Der Erhalt der wirtschaftlichen Aktivitäten und damit der Arbeitsplätze am EuroAirport wird damit längerfristig gesichert. Dies kommt nicht nur dem Standort und der Region Nordwestschweiz / Oberelsass / Südbaden zugute, sondern trägt auch dazu bei, dass der EuroAirport auch künftig seine Funktion als dritter Landesflughafen der Schweiz erfüllen kann.

Die Unternehmen im Schweizer Sektor des EuroAirport wurden über die geplanten Lösungen mehrfach orientiert und konnten ihre Anliegen einbringen. Das WSU freut sich, dass sie den festgelegten Regelungen positiv gegenüberstehen, und hofft, dass die Anpassung an die neuen Gegebenheiten rasch gelingt.

Entsprechend der am 23. Januar 2016 in Colmar verabschiedeten französisch-schweizerischen Erklärung enthält der Staatsvertrag Regelungen zu vier Aspekten, nämlich: Gewinnbesteuerung der Flughafengesellschaft, Besteuerung der Unternehmen im Schweizer Sektor des Flughafens, Anwendbarkeit der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor sowie Abgeltung der Aufsichtstätigkeit der französischen Zivilluftfahrtbehörde.

Ein zentrales Element ist die Lösung, die es ermöglicht, dass für die Unternehmen im Schweizer Sektor die französischen Lokalsteuern nicht zur Anwendung kommen. Hier gibt der neue Staatsvertrag der Schweiz das Recht, das Kapital der Betriebsstätten der Unternehmen im Schweizer Sektor zu besteuern. Die Kompetenz zur Erhebung der Kapitalsteuer wird dem Kanton Basel-Stadt zugewiesen, weswegen das baselstädtische Steuergesetz angepasst werden wird. Eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat ist in Vorbereitung.

Hinweise:

Medienmitteilung des Bundes
(www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-65377.html)

Medienmitteilung des WSU vom 4. November 2016 (www.medien.bs.ch/nm/2016-11-04-wsd-001.html)

Gemeinsame französisch-schweizerische Erklärung vom 23. Januar 2016 (www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/42669.pdf)

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