Ausdehnung von E-Voting im Kanton Basel-Stadt zusammen mit der Schweizerischen Post AG

Nach sieben erfolgreichen Versuchsjahren soll das E-Voting schrittweise bis 2019 für alle Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt eingeführt werden. Den Zuschlag für den zukünftigen Betrieb des E-Voting-Systems hat bei der öffentlichen Ausschreibung die Schweizerische Post AG erhalten.

Im Rahmen der E-Voting-Strategie unter dem Motto «Sicherheit vor Tempo» soll die elektronische Stimmabgabe schrittweise auf die im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Stimmbevölkerung ausgedehnt werden. Voraussichtlich bei der Abstimmung vom 4. März 2018 werden 50 Prozent der Stimmberechtigten elektronisch abstimmen können. Die Ausweitung auf alle Stimmberechtigten soll bis 2019 erfolgen. Dabei bleibt die Möglichkeit weiterhin erhalten, brieflich oder persönlich an der Urne abzustimmen. Vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 25. Mai 2016.

Künftig wird die Schweizerische Post AG das E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt betreiben. Sie hat bei der entsprechenden öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag erhalten. Das Angebot der Schweizerischen Post AG erfüllt sämtliche zwingend vorausgesetzten Kriterien und garantiert die Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards des Bundes. Zudem überzeugte das Angebot aus qualitativer und preislicher Sicht. Die Kosten belaufen sich auf rund fünf Millionen Franken für zehn Jahre.

Der Regierungsrat wird nun einen entsprechenden Ratschlag ausarbeiten und dem Grossen Rat voraussichtlich in den kommenden Wochen unterbreiten.

Der Kanton Basel-Stadt ermöglicht die elektronische Stimmabgabe für Auslandschweizer Stimmberechtigte seit 2009. Diese machen rege Gebrauch davon. Bei den Urnengängen im Jahre 2016 nutzten jeweils mehr als 60 Prozent E-Voting.

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