Gasttaxe neu bei 4 Franken pro Übernachtung

Die Gasttaxe beträgt im Kanton Basel-Stadt ab 1. Januar 2018 neu 4 Franken pro gasttaxenpflichtige Übernachtung. Diese Höhe hat der Regierungsrat in der neuen Verordnung zum Gasttaxengesetz festgelegt. Gleichzeitig hat er drei Verträge genehmigt, die die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Basel Tourismus auf eine neue Grundlage stellen.

Der Regierungsrat hat – gestützt auf das neue Gesetz betreffend die Erhebung einer Gasttaxe, vom 18. Oktober 2017 – die ausführende Verordnung erlassen. Wichtigster Punkt ist die Festlegung der Gasttaxe auf 4 Franken pro Übernachtung. Gesetz und Verordnung werden auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Der Regierungsrat hat zudem drei Verträge mit Basel Tourismus genehmigt. Mit diesen wird die Zusammenarbeit mit der Tourismusorganisation auf eine neue Grundlage gestellt und intensiviert. Neben einem Rahmenvertrag handelt es sich um den Vertrag betreffend die Ausrichtung einer Finanzhilfe in Höhe von 1,9 Mio. Franken pro Jahr für die Periode 2018 bis 2021 sowie den Vertrag betreffend die Verwendung der Gasttaxenerträge. Dieser überträgt Basel Tourismus Aufgaben im Vollzug des Gasttaxengesetzes und schafft im Rahmen der Zweckbindung der Gasttaxenerträge mehr unternehmerischen Freiraum in der Verwendung dieser Mittel zu Gunsten der Destination Basel. Die Finanzhilfe bedarf noch der Zustimmung durch den Grossen Rat.

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