Öffentliche Planauflage des Lärmempfindlichkeitsstufenplans in der Innenstadt

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat im März 2017 beauftragt, den Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) im Bereich der inneren Stadtmauer Gross- und Kleinbasel flächendeckend der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III zuzuordnen. Damit soll die Belebung der Innenstadt durch Boulevardgastronomie unterstützt werden. Die entsprechende Planauflage findet zwischen dem 20. November und dem dem 19. Dezember statt.

Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan legt fest, wieviel Lärmimmissionen in einem Gebiet maximal zulässig sind. Der grösste Teil der Innenstadt befindet sich bereits heute in der für gemischt genutzte Gebiete üblichen Lärmempfindlichkeitsstufe III. Kleinere Teilgebiete z.B. am Nadelberg, Heuberg, Münsterplatz, Klingental oder an der Rheingasse befinden sich in der Stufe II, in der geringere Lärmimmissionen zulässig sind. Mit der vorliegenden Planung soll die Innenstadt nun einheitlich der weniger empfindlichen Stufe III zugeordnet werden.

Die geplante Erhöhung der Empfindlichkeitsstufe führt in den betroffenen Gebieten zu mehr Spielraum für Lärmarten, für die im Bundesrecht Grenzwerte definiert sind, wie zum Beispiel Verkehrs- und Gewerbelärm. Die mit der Motion angestrebte Erleichterung für die Boulevardgastronomie und andere Nutzungen im öffentlichen Raum kommt indirekt zum Tragen: Die Lärmschutzverordnung des Bundes sieht für solche Lärmarten keine Empfindlichkeitsstufen-Grenzwerte, sondern eine Einzelfallabwägung vor, wobei jeweiligen lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Dabei stellt die erhöhte Lärmempfindlichkeitsstufe ein Beurteilungskriterium unter mehreren dar, wenn es etwa um die Frage der Öffnungszeiten geht. Die Abwägung im Einzelfall erfolgt über die Lärmschutzfachstelle des Kantons.

Die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans in der Innenstadt geht auf eine Motion von Stephan Mumenthaler zurück. Mit der Überweisung der Motion Mumenthaler am 16. März 2017 hat der Grosse Rat dem Regierungsrat den verbindlichen Auftrag erteilt, eine entsprechende Änderung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans auszuarbeiten und dem Grossen Rat zum Entscheid vorzulegen. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres über das Geschäft befinden.

Die Dokumente zur Planauflage können vom 20. November bis 19. Dezember, werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 Uhr, im Ausstellungsraum Stadtmodell des Bau- und Verkehrsdepartementseingesehen werden (Dufourstrasse 40, Erdgeschoss - Anmeldung am Empfang). Telefonische Anfragen werden während der Zeit der Planauflage unter den Telefonnummern 061 267 42 33, 061 267 92 17 oder 061 267 92 25 entgegengenommen. Darüber hinaus sind ab dem 20.11.2017 Informationen zur Planung im Internet unter www.bvd.bs.ch einzusehen.

Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis Dienstag, den 19. Dezember 2017 schriftlich und begründet an das Planungsamt, Dufourstrasse 40/50, 4052 Basel, einzureichen.

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