Sport- und Konzertveranstaltungen: Einheitliches Verrechnungsmodell für die öffentlichen Sicherheitskosten

Der Regierungsrat führt ein neues Verrechnungsmodell für die öffentlichen Sicherheitskosten bei Sport- und Konzertveranstaltungen ein. Neu kommt bei allen Grossveranstaltungen auf dem Kantonsgebiet ein weitgehend einheitliches Verrechnungsmodell zur Anwendung. Im Vordergrund stehen dabei die tatsächlich geleisteten Einsatzstunden der staatlichen Dienstleister und nicht mehr die Zuschauerzahl. Wegen dessen grosser Bedeutung hat der Regierungsrat dem FC Basel, dessen Abgeltungen mit dem neuen Modell grundsätzlich deutlich höher ausfallen, in Kalenderjahren, in denen er sich nicht für die UEFA Champions League qualifiziert, eine separate Kostenreduktion gewährt. Das neue Modell, das mit Regelungen in anderen Kantonen und Städten vergleichbar ist, wird per 1. Juli 2018 eingeführt.

Zurzeit werden die Abgaben für Sport- und Konzertveranstaltungen unsystematisch und wenig konzis vor allem in einzelnen Regierungsbeschlüssen statt in einem formellen Erlass normiert. Das neue Verrechnungsmodell soll transparenter und einfacher sein und gleichzeitig die Grossveranstalter, namentlich den FC Basel, finanziell stärker in die Pflicht nehmen. Bis anhin zahlten der FC Basel und Konzertveranstalter 1,80 Franken je anwesenden Zuschauer im St. Jakob-Park; der Schweizerische Fussballverband 1,20 Franken je anwesenden Zuschauer zuzüglich der Kosten für externe Einsatzkräfte.

Künftig kommt bei allen Sport- und Konzertveranstaltungen auf dem Kantonsgebiet, die einen ausserordentlichen Einsatz der Sicherheitskräfte erfordern, nur noch ein Verrechnungsmodell zur Anwendung. Die Verrechnung orientiert sich nicht mehr am Zuschaueraufkommen, sondern an den tatsächlich geleisteten Einsatzstunden der staatlichen Dienstleister.

Hierfür sollen konsequent auf Verordnungsebene folgende Kategorien von Grossveranstaltungen bzw. Kostenverrechnungen geschaffen bzw. vereinheitlicht werden:

  • Keine Kostenverrechnung (unverändert): «Kantonale» und Swisslos-Fonds-unterstützte Grossveranstaltungen (z.B. Fasnacht, Bundesfeier, Herbstmesse; Em Bebbi sy Jazz, Jugendkulturfestival etc.).
  • 50 Prozent-Kostenverrechnung (faktisch unverändert): Messeveranstaltungen der MCH Messe Schweiz (Basel) AG sowie der MCH Group AG (bisher konnte der 50 Prozent-Rabatt gewährt werden, was in der Praxis aber immer der Fall war).
  • 50 Prozent-Kostenverrechnung abzüglich Basisdienstleistung im Gegenwert von 250 Einsatzstunden (neu): Sport- und Konzertveranstaltungen.
  • 100 Prozent-Kostenverrechnung (unverändert): Alle anderen Grossveranstaltungen.

Um das neue Verrechnungsmodell einzuführen, hat der Regierungsrat die Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt, der Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren sowie der Verordnung über die von der Sanität Basel zu erhebenden Gebühren geändert.

Die Vollkosten des Kantons für die Einsätze bei Spielen des FC Basel haben sich auf rund 4 bis 5 Mio. Franken pro Jahr eingependelt, wobei sich der Kostendeckungsgrad auf 15 bis 20 Prozent belaufen hat. Damit verbleiben der öffentlichen Hand hohe ungedeckte Sicherheitskosten.

Während das neue Verrechnungsmodell für Konzert- und andere Veranstalter wenig Auswirkungen hat, bringt es dem FC Basel etwa eine Verdoppelung seiner Abgaben an die kantonalen Sicherheitsbehörden von heute rund einer auf neu rund zwei Millionen Franken pro Jahr. Mit Blick auf die ausserordentliche sportregionale Bedeutung des FC Basel macht der Regierungsrat des-halb von der Ausnahmeregelung Gebrauch: In den Jahren ohne UEFA Champions League-Quali-fikation gewährt er nochmals einen Rabatt von 50 Prozent, sodass dem Club abzüglich der Basisdienstleistung noch 25 Prozent des Gesamtaufwands der Sicherheitskräfte verrechnet werden. Dies entspricht gemäss einer Modellrechnung in etwa den heutigen Abgaben.

Das neue Verrechnungsmodell ist mit Vertretern des Clubs besprochen worden. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und der FC Basel sind dabei übereingekommen, ein Monitoring über die effektive Kostenentwicklung nach neuem Modell einzurichten. Sollten die Kosten von den aktuellen Prognosen abweichen, würde die Kostenverrechnung neuerlich thematisiert. Beide Partner sind sich einig, dass weiterhin daraufhin hinzuwirken ist, die Sicherheitskosten sowohl zulasten des Kantons als auch zulasten des Clubs nach Möglichkeit senken zu können.

Auf die Wirksamkeit des neuen Verrechnungsmodells per 1. Juli 2018 hin wird die Vereinbarung vom 29. Juni 2010 zwischen dem Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt und der FC Basel 1893 AG aufgehoben. Die Beziehungen zum FC Basel werden damit weiter normalisiert, existieren doch auch mit anderen Veranstaltern keine vergleichbaren «Vereinbarungen».

 

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