Feuerverbot im Wald und an Waldrändern weiterhin in Kraft – Badeverbot in Abschnitten von Birs und Wiese bleibt bestehen

Gemeinsame Medienmitteilung des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt sowie des Bau- und Verkehrsdepartements

Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Das geltende Feuerverbot im Wald und am Waldrand bis 200 Meter Mindestabstand bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet. Ebenfalls in Kraft bleiben bis auf Widerruf das Badeverbot in der Birs in Birsfelden (Abschnitt Zürcherstrasse bis Redingstrasse) sowie in der Wiese (Abschnitt Freiburgerstrasse bis zum Wehr Schliesse). Die Verlängerung der Verbote erfolgt in Absprache mit den Behörden im Kanton Basel-Landschaft.

Weiterhin hohe Waldbrandgefahr

Die Regenmenge in den vergangenen Tagen hat in weiten Teilen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Innerhalb des Waldes ist das Waldbrandrisiko unverändert gross. Die Prognosen für die nächsten Tage zeigen keine langanhaltenden und flächendeckenden Niederschläge, welche die Situation im Wald ändern würden.

Das im Wald und in Waldesnähe bis zu 200 Metern Entfernung geltende absolute Feuerverbot bleibt daher in Kraft. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen darf man im Siedlungsgebiet grillieren. Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden.

Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit muss im Wald weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Badeverbot bleibt bestehen

Das Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier in der Birs in Birsfelden (Abschnitt Zürcherstrasse bis Redingstrasse) sowie in der Wiese (Abschnitt Freiburgerstrasse bis zum Wehr Schliesse) bleibt zum Schutz der Fische bis auf Widerruf weiterhin in Kraft.

Seit mehreren Wochen leidet die Fischfauna wegen des tiefen Wasserstands und erhöhter Wassertemperaturen unter Hitzestress. Mit einer raschen Entspannung der Situation ist in den nächsten Tagen, trotz der vorhergesagten Abkühlung und den zu erwartenden geringen Niederschlägen, nicht zu rechnen. Die Fische suchen vermehrt kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche auf. Aus diesem Grund sind Hunderte von Nasen, einer in der Schweiz vom Aussterben bedrohten Fischart, aus dem warmen Rhein in die kühlere Birs bis zur Redingbrücke aufgestiegen. Das gleiche gilt auch für die Kaltwasser liebende Aesche. Ausdrücklich erlaubt ist das Baden im Rhein.

Weiterhin Vorsicht in Parkanlagen

Die Hitze und Trockenheit setzt auch den Bäumen in Parkanlagen zu. Das Risiko für plötzliche Astabbrüche ist auch bei gesunden Bäumen gross. Parkbesucher sollen sich nicht unter grossen Baumkronen mit ausladenden Ästen aufhalten. Das Grillieren in Parkanlagen ist erlaubt. Die Stadtgärtnerei bittet Parkbesucher, den Grill nur auf bewässerten, grünen Rasenflächen oder befestigten Flächen zu platzieren. Der Abstand zu Bäumen, Sträuchern und trockenen Vegetationsflächen muss mindestens zwei Meter betragen.

Hinweise:

Medienmitteilung Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt vom 17. August 2018: Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt in Kraft – Badeverbot in Abschnitten von Birs und Wiese gilt weiterhin

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