Steigendes Rentenalter: Neues Pilotprojekt der Rettung Basel-Stadt unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für spätere Lebensphasen

Mit dem Pilotprojekt «Optio» des Justiz- und Sicherheitsdepartements sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettung Basel-Stadt hinsichtlich einer zukünftigen Lebensphase Optionen für alternative berufliche Tätigkeiten erhalten. Damit reagiert der Arbeitgeber auf die Herausforderungen des steigenden Rentenalters. Erkenntnisse aus diesem Projekt, das versuchsweise startet, lassen sich allenfalls auch für andere Berufsgruppen des Kantons anwenden.

Im Rahmen des Projekts «Optio» wurde ein Prozess definiert, der den spezialisierten Mitarbeitenden von Berufsfeuerwehr und Sanität der Rettung Basel-Stadt Optionen für eine neue berufliche Tätigkeit in einer späteren Lebensphase schafft. Dieser Prozess erfasst die bisher erworbenen Fähigkeiten, die Stärken und Schwächen sowie die Interessen der Mitarbeitenden und stellt eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewinnbringende Förderung sicher. Da die Tätigkeiten der Fachspezialistinnen und -spezialisten bei der Berufsfeuerwehr und der Sanität unter anderem eine hohe physische Belastbarkeit voraussetzen, steigt mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit, dass die erforderliche Einsatzfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Falls jemand ab einem bestimmten Alter nur noch teileinsatz- bzw. nicht mehr einsatzfähig ist, sollen mit den frühzeitig und individuell erarbeiteten Optionen alternative Möglichkeiten offen stehen.

Die Sensibilisierung für diese Thematik wird als die zentrale Herausforderung angesehen, gilt es doch, die Mitarbeitenden für das konkrete Angehen einer anderen beruflichen Zukunft zu einem Zeitpunkt zu motivieren, in dem sie ihren Beruf in voller Leistungsstärke ausüben. Unter Beizug von Coaches, Laufbahnberatern und Linienverantwortlichen sollen mögliche berufliche Optionen evaluiert werden. Die Laufbahndefinition ist abgeschlossen, wenn eine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt. Darin sind sämtliche relevanten Belange wie Ausbildungsweg, Verpflichtungsdauer oder Kostentragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln – analog zu anderen Weiterbildungsvereinbarungen. Nach Beginn der vereinbarten Weiterbildung werden regelmässig Standortbestimmungen durchgeführt. Die Teilnahme am Programm ist für den Arbeitnehmer freiwillig.

Bis zum 31. Dezember 2019 sollen erste Erfahrungen mit diesem Pilotprojekt gesammelt und danach über das weitere Vorgehen entschieden werden.

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