Regierungsrat verabschiedet Kulturfördergesetz für Kanton Basel-Stadt

Die Kulturförderung soll erstmals ein eigenes Gesetz erhalten. Der Regierungsrat hat nach der Auswertung eines verwaltungsexternen Vernehmlassungsverfahrens einen aktuellen Entwurf von Gesetz und Ratschlag für ein baselstädtisches Kulturfördergesetz (KuFG) zur Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Mit dem Kulturfördergesetz sollen die Rahmenbedingungen für die bisher nicht formell-gesetzlich geregelte kantonale Kulturförderung formuliert werden. Als mittelfristiges Planungsinstrument des Regierungsrates für die Umsetzung des Kulturförderauftrags dient das neu vorgesehene Kulturleitbild.

Der Regierungsrat hat den Entwurf von Gesetz und Ratschlag für ein baselstädtisches Kulturfördergesetz zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Anlass für die Erarbeitung eines Kulturfördergesetzes ist ein entsprechender parlamentarischer Vorstoss: Die Motion Verena Herzog fordert die Ausarbeitung eines Kulturgesetzes auf der Basis der neuen Kantonsverfassung.

Die wichtigsten Punkte in Kürze
Mit dem Kulturfördergesetz sollen die Rahmenbedingungen für die bisher nicht formell-gesetzlich geregelte kantonale Kulturförderung formuliert werden. Das neue Gesetz ermöglicht die Weiterführung der bisher erfolgreich gelebten Förderpraxis des Kantons und enthält folgende Schwerpunkte:

- Es gibt die aktive Rolle des Kantons bei der Kulturförderung wieder;

  • es setzt sich für ein offenes und vielfältiges Kulturverständnis ein;
  • es gestaltet Leitlinien und Rahmenbedingungen zur Förderung eines hochwertigen und vielfältigen Kulturangebots und Kulturschaffens;
  • es betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus mit der öffentlichen Hand und mit Privaten;
  • es nennt die Kulturförderinstrumente und -bereiche des Kantons;
  • es ermöglicht den Einsatz von Kulturfördermitteln sowohl direkt zu Handen von Projekten und Veranstaltungen wie auch indirekt zu Handen von Institutionen und Organisationen im Kulturbereich, die ihrerseits Kultur vermitteln oder den Zugang zur Kultur erleichtern;
  • es regelt schliesslich die Aufgabenverteilung und Finanzierung auf Kantonsebene.

Inhaltlich schafft der Gesetzesentwurf die notwendigen Voraussetzungen zur transparenten Umsetzung einer reichhaltigen Kulturförderpolitik. Das Kulturfördergesetz definiert die staatlichen Aufgaben und Leitlinien bei der Kulturförderung.

Breites Echo auf die Vernehmlassung
Im Sommer 2008 wurde ein verwaltungsexternes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, um Verbände, Körperschaften und andere Organisationen sowie weitere interessierte Kreise an der Meinungsbildung zu beteiligen. Positiv wurde bei den Stellungnahmen festgehalten, dass damit die Kultur einen Platz auf der politischen Traktandenliste erhält, dass die gesetzliche Verankerung der Kulturförderung an die Hand genommen wird. Viele begrüssten, dass es sich richtigerweise um ein Rahmengesetz handle. Richtig sei, dass man im Gleichschritt mit anderen Kantonen in der Schweiz ein zeitgemässes Gesetzesprojekt erarbeite, dass das Gesetz eine Lücke in der Kulturförderung schliesse und dass der Verfassungsauftrag damit umgesetzt werde. Positiv gewertet wurde weiter die knappe Formulierung, die ausformulierte Zusammenarbeit (mit den Gemeinden und weiteren) sowie das Instrument des Kulturleitbildes. Es gab aber auch kritische Äusserungen und diverse Verbesserungsvorschläge oder -anträge zu einzelnen Paragraphen im Gesetz. So wurde etwa bemängelt, das Gesetz sei zu offen formuliert, wenig innovativ und erlaube kaum Weiterentwicklung. Bei den Sachthemen kam vor allem die fehlende Thematik Soziale Sicherheit, die (Nicht-)-Erwähnung der Kunstsparten und die Zuständigkeiten auf den behördlichen Ebenen zur Sprache, ebenso Fragen zur konkreten Umsetzung des geplanten Kulturleitbildes. Teilweise wurde eine grössere Konkretisierung auf Gesetzesstufe gewünscht (Aufzählen von Fördeinstrumenten, Präzisierungen, Vollständigkeit).

Alle Vorschläge wurden sorgfältig geprüft, einzelne Anregungen konnten im Gesetz aufgenommen werden.

Was die grundsätzliche Strategie angeht, so besteht kaum Änderungspotenzial nach der Vernehmlassung. Es wird bewusst an einem grundsätzlich knapp gehaltenen Rahmengesetz festhalten, das möglichst viel Spielraum offen lässt für Veränderungen im Bereich der Kulturförderung, welche auf der Ebene von Verordnungen formuliert werden können, ohne dass dafür das Gesetz geändert werden muss.

Kulturleitbild
Als mittelfristiges Planungsinstrument des Regierungsrates für die Umsetzung des Kulturförderauftrags dient das neu vorgesehene Kulturleitbild. Dieses erlässt der Regierungsrat nach Anhörung der interessierten Personen für die jeweilige Legislaturperiode. Es dient dazu, die Schwerpunkte der Vergabe öffentlicher Fördermittel transparent zu gestalten und auf Entwicklungen im dynamischen Kulturbereich reagieren zu können. Kulturleitbild und Kulturfördergesetz sind klar auseinander zuhalten.

nach oben