Zusätzliche Flächen für Kleinplakate in der Stadt Basel

Die Kleinplakatierung in Basel wird per 1. Januar 2015 neu organisiert. Unter anderem wird die Anzahl bewirtschafteter Flächen um über 30 Prozent erhöht. Der Kreis der Berechtigten wird klarer festgelegt.

Die Kleinplakatierung ist in Basel seit langem ein Thema: Kulturveranstalter wollen ihre Kulturprojekte und -veranstaltungen günstig und wirksam bewerben; gleichzeitig soll die Stadt nicht mit Plakatträgern vollgestellt oder mit wild gehängten Kleinplakaten verunstaltet werden. Durch eine wesentliche Vereinfachung der Verfahren und durch Zusammenfassung der Zuständigkeiten beim Tiefbauamt kann die von Kulturveranstaltern geforderte Steigerung der Anzahl bewirtschafteter Flächen für Kleinplakate auf öffentlichem Grund umgesetzt werden. Innert kurzer Frist und ohne finanzielle Investitionen werden Flächen für rund 450 zusätzliche Kleinplakate zur Bewerbung von Kulturprojekten und -veranstaltungen erschlossen. Dies entspricht gegenüber heute einer Steigerung um über 30 Prozent.

Ein Grossteil der Flächen befindet sich auf Trägern wie Verteiler- und Weichenkästen, Spritzschutzwänden im Besitz der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und der Industriellen Werke Basel (IWB). Hinzu kommen 30 Kleinplakatsäulen an gut frequentierten Standorten in der Stadt. Gemäss der Neuorganisation werden zukünftig all diese Flächen vom Tiefbauamt verwaltet, von den heutigen Kleinplakatierungsfirmen bewirtschaftet und günstig für die Kleinplakatierung zur Verfügung gestellt. So werden die Transparenz erhöht, die Abläufe optimiert und faire Regeln und Konditionen für alle Involvierten geschaffen.

Da die Kleinplakatierung auf öffentlichem Grund in Zukunft ausschliesslich als Kulturfördermassnahme erlaubt sein soll, wird der Kreis der Berechtigten klarer festgelegt: Die Flächen sollen einzig zur Bewerbung von nicht renditeorientierten öffentlichen Kulturprojekten und -veranstaltungen zur Verfügung stehen, die nicht gleichzeitig mit Grossplakaten beworben werden. Die künftige Ausgestaltung der Preise wird derart geregelt, dass bei möglichst tiefen Kosten für die Kulturveranstalter eine wirtschaftliche Tätigkeit der Kleinplakatierungsfirmen möglich ist. Der Maximalpreis je A2-Plakat und Tag beträgt zukünftig 1.20 Franken.

Die Neuorganisation wird per 1. Januar 2015 unter der Federführung des Tiefbauamtes in Kraft gesetzt. Während einer dreijährigen Übergangsphase bis Ende 2017 sollen damit Erfahrungen gesammelt und allfällige Feinanpassungen vorgenommen werden. Für diese Übergangsphase werden sämtliche Kleinplakatflächen auf öffentlichem Grund zur Bewirtschaftung auf die beiden bereits heute tätigen Kleinplakatierungsfirmen neu verteilt. Auf den 1. Januar 2018 wird die Neuorganisation, einschliesslich der Neuvergabe von Kleinplakatierungs-Konzessionen, zeitgleich mit der Vergabe der Plakatierung im öffentlichen Raum ihren Abschluss finden.

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