Schweizer Presserat verurteilt BaZ-Berichterstattung über Fachexkursion nach Stockholm

Der Schweizer Presserat, die Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen, hat die Berichterstattung der Basler Zeitung rund um die Fachexkursion der Geschäftsleitung des Bau- und Verkehrsdepartement 2014 nach Stockholm beurteilt: Die Basler Zeitung hat gemäss Presserat mit ihrer gesamten Berichterstattung rund um die Fachexkursion die Wahrheitspflicht, die Quellenbearbeitung, die Forderung nach Berichtigung und den Schutz der Privatsphäre gemäss der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Der Presserat hat mit diesen Feststellungen eine entsprechende Beschwerde des BVD gutgeheissen.

Die unlautere Berichterstattung der Basler Zeitung zur Fachexkursion nach Stockholm hat gemäss Schweizer Presserat die Wahrheitspflicht (Ziffer 1), die Quellenbearbeitung (Ziffer 3), die Forderung nach Berichtigung (Ziffer 5) und den Schutz der Privatsphäre (Ziffer 7) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Damit hat die Basler Zeitung „gegen elementare journalistische Sorgfaltspflichten“ und „gegen die Wahrheitspflicht“ verstossen (Stellungnahme Schweizer Presserat S.7).

Das Bau- und Verkehrsdepartement sieht sich damit in seiner Darstellung des Sachverhalts bestätigt. Bei der von der Basler Zeitung skandalisierten Reise handelte es sich um eine Fachexkursion im üblichen Rahmen. Das Bau- und Verkehrsdepartement begrüsst die Stellungnahme der Schweizer Presserats, die unsere Beschwerde gegenüber der Basler Zeitung grösstenteils gutheisst. Damit hat die ethische Instanz der Medienschaffenden die Vorgehensweise der Basler Zeitung klar verurteilt.

Den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme des Schweizer Presserats finden Sie auf der Website des BVD unter der Rubrik «Blickwechsel». Dort veröffentlicht das Bau- und Verkehrsdepartement auch seine Sichtweise von missverständlichen oder falschen Aussagen: www.bvd.bs.ch/medienseite/blickwechsel.html

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