Häusliche Gewalt: Regierungsrat verlängert nach positiver Zwischenbilanz den Pilotversuch «Erweiterte Gefährderansprache»

Die Zwischenbilanz zur «Erweiterten Gefährderansprache» bei Häuslicher Gewalt fällt positiv aus. Der Regierungsrat verlängert deshalb den einjährigen Pilotversuch um zwei Jahre mit dem Ziel, die rechtlichen Grundlagen zeitnah im Polizeigesetz zu verankern und so den nahtlosen Übergang von der Pilotphase in das Regelangebot sicherzustellen.

Der Pilotversuch «Erweiterte Gefährderansprache» basiert auf der «Verordnung über die Meldung von gewaltausübenden Personen im Rahmen eines Pilotversuches», die der Regierungsrat am 25. August 2015 verabschiedet hat (vgl. Medienmitteilung vom 25. August 2015). Seit dem 1. Januar 2016 werden neben weggewiesenen Personen auch Gefährdende, die im Rahmen einer Polizeiintervention wegen Häuslicher Gewalt auffällig geworden sind, durch die Bewährungshilfe angesprochen und zu einer freiwilligen Gewaltberatung eingeladen. Zu diesem Zweck leitet die Kantonspolizei die Polizeirapporte zu sämtlichen Einsätzen wegen Häuslicher Gewalt an die Bewährungshilfe weiter, sofern die Kriterien gemäss Verordnung erfüllt sind.

Die Zwischenergebnisse aus dem ersten Pilotjahr sind vielversprechend. Verglichen mit 2014 und 2015 konnten sowohl die Zielgruppe für die Gefährderansprache als auch die Anzahl telefonisch erreichter Personen verdreifacht sowie die Anzahl persönlicher Beratungen vervierfacht werden. In konkreten Zahlen: In den Jahren 2014 und 2015 wurden der Bewährungshilfe durchschnittlich 47 Fälle gemeldet, wovon 31 Personen telefonisch kontaktiert und wiederum zehn Personen persönlich beraten werden konnten. Im Jahr 2016 wurden bis zum 13. Dezember 143 Fälle gemeldet. Davon kontaktierte die Bewährungshilfe 93 Personen telefonisch, 39 Personen konnten persönlich beraten werden.

In der zweiten Projektphase ab 2017 soll die Anzahl Gewaltberatungsstunden und vor allem die Vermittlungsquote an weiterführende Angebote wie das Lernprogramm gegen Häusliche Gewalt gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bewährungshilfe vierzig Stellenprozente für die «Erweiterte Gefährderansprache» einsetzen.

Das Pilotprojekt wird von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe begleitet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantonspolizei, Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft, des Büros des Datenschutzbeauftragten sowie der Rechtsabteilung und des Fachreferats im Justiz- und Sicherheitsdepartement zusammensetzt. In regelmässigen Austauschsitzungen werden die Ergebnisse der begleitenden Evaluation diskutiert und bei Bedarf Anpassungen an Arbeitsprozessen oder -instrumenten vorgenommen.

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