Regierungsrat verabschiedet die Museumsstrategie

Gestern Dienstag hat der Regierungsrat die Museumsstrategie des Kantons Basel-Stadt verabschiedet. Er bekennt sich darin zu den kantonalen Museen und einer lebendigen privaten Museumslandschaft. Die Museumsstrategie sieht für die fünf kantonalen Museen neu ein 4-Jahres Globalbudget vor. Die Museen erhalten auf diese Weise grösstmögliche Selbstständigkeit und inhaltliche Freiheit innerhalb der Leistungsvereinbarungen bei gleichzeitiger Planungssicherheit. Weiter klärt die Museumsstrategie die Kompetenzen der Aufsichtsgremien (Governance). Die finanzielle Unterstützung privater Museen fokussiert der Regierungsrat inhaltlich und knüpft sie neu an formale Bedingungen. Einige der Neuerungen haben zur Folge, dass das Museumsgesetz im Grossen Rat neu beraten werden muss.

Mit der Museumsstrategie setzt der Regierungsrat die grundsätzlichen Leitplanken und Ziele für die fünf staatlichen Museen im Kanton Base-Stadt und gibt sich selbst Richtlinien, wie er die privaten Museen künftig fördern und unterstützen will. Die Museumsstrategie setzt die kulturpolitischen Rahmenbedingungen, die als Voraussetzung für ein gutes Funktionieren der Museen als eigenständige Dienststellen gelten sollen.

Die Museumsstrategie besteht aus vier Teilen: Im Rahmen einer Bestandesaufnahme erinnert der Regierungsrat an die Geschichte der Museen und nimmt für die fünf kantonalen Museen eine Auslegeordnung vor. Er formuliert die kulturpolitischen Ziele der Strategie, legt im Rahmen der eigentlichen Strategie für die fünf kantonalen Museen Aspekte fest wie Aufgaben und Kompetenzen, betriebliche Rahmenbedingungen, Kooperationen, Zugänglichkeit, Digitalisierung und Standorte und gibt sich darüber hinaus eine Strategie hinsichtlich der privaten Museen bezüglich der Vergabe von Staatsbeiträgen.

Mit der vorliegenden Museumsstrategie verfolgt der Regierungsrat zwei übergeordnete Ziele: Erstens definiert er, wie die Strukturen angepasst werden müssen, damit die Zuständigkeiten und Aufgaben in den Fragen von kantonalen Museen geklärt werden. Zweitens werden inhaltliche Schwerpunkte für die Museumsarbeit definiert, soweit dies dem Regierungsrat zusteht; sie schlagen sich in den zukünftigen Leistungsvereinbarungen mit den kantonalen Museen sowie in den Kriterien bei der Vergabe von Staatsbeiträgen an private Museen nieder.

Museumspolitik wird in den kommenden Jahren ein wichtiges Handlungsfeld der Basler Kulturpolitik sein. Es wird darum gehen, die kulturelle und gesellschaftliche Präsenz der Basler Museen zu stärken, damit sie wirksamer als bisher ihrer Rolle als zentrale Vermittlungs-, Bildungs- und Forschungseinrichtung für eine breite Bevölkerung gerecht werden können. Aus politischer und wirtschaftlicher Sicht geht es zudem um eine Stärkung der Bedeutung und Ausstrahlung der hiesigen Museumslandschaft insgesamt.

Die fünf kantonalen Museen sind elementare Bestandteile der Basler Kulturlandschaft. Aufgrund ihrer teilweise über Jahrhunderte gewachsenen Geschichte sind sie eng mit der Identität der Stadt verwoben. Eine Auslagerung der fünf Museen kommt für den Regierungsrat nicht in Frage, weil die Museen mit den Sammlungen enorme Werte beherbergen, die von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadt zusammengetragen worden sind und heute Vermögen des Gemeinwesens darstellen. Die fünf heutigen Museen bilden sinnvolle Einheiten, eine Zusammenlegung drängt sich nicht auf.

Der Kanton anerkennt gleichzeitig auch die Initiative der Träger privater Museen und den für die ganze Region erfreulichen Erfolg, den die privaten Museen haben. Er will künftig die finanzielle Unterstützung klar fokussieren, sodass vorhandene Stärken des kulturellen Angebots von Basel genutzt werden und staatliche Mittel eine entsprechende Wirkung und Resonanz erzeugen können. Gleichzeitig schafft der Kanton auf diese Weise die notwendige Transparenz und Verlässlichkeit, die es privaten Trägern ermöglicht, sich ihrerseits entsprechend zu positionieren.

Konkret unterstützt der Kanton Basel-Stadt künftig nur noch private Museen mit Staatsbeiträgen in den Bereichen bildende Kunst und Medienkunst, Architektur und historisch für den Kanton besonders wichtigen Themenfeldern. Der Umfang der Unterstützung wird zudem an formale Bedingungen wie Qualität und Entwicklung der Sammlung, Publikumserfolg oder Wachstumspotenzial geknüpft.

Gleichzeitig mit der Museumsstrategie hat der Regierungsrat das weitere Vorgehen zum Sportmuseum und Schweizerischen Architekturmuseum entschieden:

Das Sportmuseum Schweiz und das Schweizerische Architekturmuseum SAM erhalten 2018 einmalige Staatsbeiträge des Kantons Basel-Stadt. Damit ist der Regierungsrat bereit, den beiden von den negativen Entscheidungen des Bundes im Juli 2017 am stärksten betroffenen Institutionen im Kanton Basel-Stadt im Sinne einer Überbrückung finanziellen Spielraum für das Jahr 2018 zu schaffen. Dies soll helfen, die weitere Planung ab 2019 anzugehen. 2019 will der Kanton Basel-Stadt die Staatsbeiträge für das Sportmuseum Schweiz beenden, weil es thematisch nicht zum Fokus-Bereich gehört.

Dem Schweizerischen Architekturmuseum S AM als einzigartigem Vermittlungsort für Architektur steht der Regierungsrat grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere vor dem Hintergrund der Stadt Basel als einem Zentrum Schweizerischer Baukultur und Architektur-Geschichte. Aus dieser Sicht soll eine teilweise oder vollständige Kompensation der wegfallenden Bundesbeiträge ab 2019 aus kulturpolitischen Gründen geprüft werden.

Hinweise:

Museumsstrategie

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