Regierungsrat verabschiedet Totalrevision der kantonalen Bürgerrechtsverordnung – Einbürgerungsverfahren wird deutlich beschleunigt

Basel-Stadt ist bereit für das neue Bürgerrecht, das national am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Nach dem Ja des Grossen Rates im Oktober zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz hat der Regierungsrat nun die totalrevidierte kantonale Bürgerrechtsverordnung verabschiedet. Der neue Erlass beinhaltet die bisher getrennten Ausführungsbestimmungen sowohl zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz als auch zu den Gebühren. Parallel zur Erarbeitung des neuen Gesetzes und des Ausführungserlasses haben Kanton und Bürgergemeinde gemeinsam die wichtigsten Aufgaben, Tätigkeiten und Prozesse rund um die Aufnahme in das Bürgerrecht untersucht, überarbeitet und umfassend dokumentiert.

Das revidierte Bürgerrecht sieht vor, dass Personen eingebürgert werden können, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit zwei Jahren in Kanton und Gemeinde leben und in der Schweiz integriert sind. Als integriert gilt, wer sich im Alltag in deutscher Sprache verständigen kann, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung beachtet, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt und sich um die Integration seiner Familie kümmert. Zudem müssen einbürgerungswillige Personen mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut sein und dürfen die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Die totalrevidierte Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Parallel zur Vorbereitung der rechtlichen Grundlagen hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement zusammen mit den drei Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen eine Aufgabenüberprüfung vorgenommen. Im Fokus standen dabei die Verfahrensdauer und die Gebühren, wie dies der Regierungsrat im Ratschlag zum neuen Bürgerrechtsgesetz in Aussicht gestellt hat.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Gebühren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Kosten des jeweiligen Verfahrens nicht überschreiten. Dass die Gebühren in den drei Gemeinden unterschiedlich hoch sind, begründet sich in den unterschiedlichen Organisationen und Abläufen. Bei Weitem nicht kostendeckend sind die Verfahren zur erleichterten Einbürgerung von Auslän­derinnen und Ausländern, deren Gebühren der Bund festlegt. Das Staatssekreta­riat für Migration hat in Aussicht gestellt, die Entschädigung der Kantone nach den ersten Erfahrungen mit dem neuen eidgenössischen Recht 2019 zu überprüfen.

Die Arbeitsgruppe Kanton und Bürgergemeinden hat für neue Gesuche zur ordentlichen Einbürgerung einen Richtwert von 17 Monaten für die Gesuchsbearbeitung – von der Entgegennahme des vollständigen Gesuchs bis zur Beurkundung durch das Zivilstandsamt – festgelegt. Dies entspricht einer Verkürzung um ein halbes, teilweise gar um ein ganzes Jahr und macht das baselstädtische Verfahren schweizweit zu einem der schnellsten – dies bei gleichbleibender Qualität und innerhalb des bestehenden Kantonsbudgets. Mit Hilfe neuer Controllinginstrumente soll zudem künftig auf Gesuchsanstiege oder Bearbeitungsrückstände rascher reagiert werden können.

Weiter wird die Anregung aus dem Grossen Rat aufgenommen, Gesuche um Einbürgerung künftig auch auf elektronischem Weg einreichen zu können. Das entsprechende Angebot soll im Laufe des Jahres 2018 aufgeschaltet werden. Das Angebot der niederschwelligen Sprechstunden beim Migrationsamt und die persönliche Einreichung bleiben weiterhin bestehen.

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