Aktualisierter Teilrichtplan Velo und neuer Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege dienen als Grundlage für die weitere Förderung des Fuss- und Veloverkehrs

Der Regierungsrat hat am 2. Juli den Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege und den aktualisierten Teilrichtplan Velo erlassen. Zudem beantragt er beim Grossen Rat finanzielle Mittel für die Gesamtkoordination des Fuss- und Veloverkehrs. Damit werden stadtgerechte Mobilitätsformen gefördert, die zur Wohn- und Lebensqualität in Basel beitragen.

Eine gut ausgebaute Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur trägt dazu bei, die heutigen und künftigen Mobilitätsbedürfnisse möglichst platzsparend, kosteneffizient und umweltfreundlich abzuwickeln, damit Basel ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort bleibt.

Die beiden Teilrichtpläne Velo und Fuss- und Wanderwege bilden die Grundlage für den Ausbau dieser Infrastruktur. Sie legen die übergeordneten Netze für den Fuss- und Veloverkehr sowie zugehörige Leitsätze und Anforderungen fest. Die Erarbeitung bzw. Aktualisierung der Teilrichtpläne erfolgte in enger Abstimmung mit der parallel laufenden Anpassung Mobilität des kantonalen Richtplans sowie dem Agglomerationsprogramm Basel. Des Weiteren sind die aktuellen Arealentwicklungen berücksichtigt worden. Neubebaute, umgenutzte oder verdichtete Areale sind von Beginn weg gut zu Fuss und mit dem Velo zu erschliessen, um auch die zusätzlichen Mobilitätsbedürfnisse möglichst stadtverträglich abzuwickeln.

Die Bevölkerung hatte zwischen dem 25. September und dem 30. November 2018 die Gelegenheit, die Entwürfe der kantonalen Teilrichtpläne Fuss- und Wanderwege bzw. Velo einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Unterlagen geprüft und begrüsst in seiner Rückmeldung die beiden Teilrichtpläne. Es gingen insgesamt 45 Stellungnahmen ein von Vereinen, Verbänden, Institutionen, Parteien und Privatpersonen. Aus den Stellungnahmen wird deutlich, dass die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs im Grundsatz mit wenigen Ausnahmen auf grosse Akzeptanz stösst. Einige kritische Rückmeldungen betrafen die Notwendigkeit der Teilrichtpläne und einzelne Massnahmen.

Für eine effiziente Förderung des Fuss- und Veloverkehrs ist eine Gesamtkoordination der zahlreichen Aufgaben und Themen wesentlich. Dazu gehört die Erarbeitung bzw. Aktualisierung von Umsetzungsprogrammen zu den neuerlassenen Teilrichtplänen unter Berücksichtigung von Erhaltungsbedarf und anderen Vorhaben. Auch die inhaltliche Abstimmung aller aktuellen Themen und rechtlichen Änderungen leistet einen wesentlichen Beitrag für eine wirkungsvolle Umsetzung von Massnahmen. Deshalb beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat für die Gesamtkoordination des Fuss- und Veloverkehrs finanzielle Mittel in der Höhe von 500‘000 Franken. Er legt gleichzeitig dem Grossen Rat den gewünschten Bericht zur Förderung des Fussverkehrs vor, der die Vielzahl der bereits vorhandenen Konzepte und Massnahmen aufzeigt, die es aufeinander abzustimmen gilt.

Die Teilrichtpläne Fuss- und Wanderwege bzw. Velo sowie der Bericht zu deren öffentlichen Vernehmlassung sind ab heute auf der Webseite des Amts für Mobilität abrufbar www.mobilitaet.bs.ch/fussgaenger/fuss-und-wanderwege/teilrichtplan-fuss-und-wanderwege.html bzw. www.mobilitaet.bs.ch/velo/veloverbindungen/teilrichtplan-velo.html

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