Die Regierung stellt die gesetzlichen Weichen für die kantonalen Museen neu

Im Auftrag des Grossen Rats legt der Regierungsrat eine Teilrevision des Museumsgesetzes aus dem Jahr 1999 vor und schickt sie in die öffentliche Vernehmlassung. Damit schafft er die gesetzliche Grundlage, um wichtige Zielsetzungen der im Dezember 2017 präsentierten Museumsstrategie umzusetzen. Die Gesetzesrevision ist Ausgangpunkt, um Aufgaben und Kompetenzen hinsichtlich der Führung und Aufsicht der kantonalen Museen zu klären. Durch finanzrechtliche Anpassungen sollen die Häuser bessere betriebliche Rahmenbedingungen, mehr Selbständigkeit und Planungssicherheit erhalten.

Im Dezember 2017 hat die Regierung die neue Museumsstrategie verabschiedet. Gleichzeitig hat sie dem Präsidialdepartement den Auftrag gegeben, das heute gültige Museumsgesetz aus dem Jahr 1999 zu revidieren. Sie setzt damit auch einen Auftrag des Grossen Rats um, der zuvor eine entsprechende Motion von Claudio Miozzari und Konsorten überwiesen hatte. Um der Bedeutung der kantonalen Museen für den Standort Basel gerecht zu werden und aufgrund der intensiv geführten öffentlichen Diskussion um die Museumspolitik hat sich der Regierungsrat entschieden, mit einer öffentlichen Vernehmlassung allen Anspruchsgruppen und der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich zum Gesetzesentwurf zu äussern.

Im Kern basiert der nun vorliegende Gesetzesentwurf auf der Überzeugung, dass die fünf staatlichen Museen (Antikenmuseum Basel und Sammlung Ludwig, Historisches Museum Basel, Kunstmuseum Basel, Museum der Kulturen Basel und Naturhistorisches Museum Basel) jeweils eine sinnvolle Einheit bilden. In der Museumsstrategie hat sich der Regierungsrat gegen eine Auslagerung dieser kantonalen Museen und ihrer dem Gemeinwesen gehörenden, wertvollen Kulturgüter entschieden.

Zeitgemässe Governance-Standards

Das neue Gesetz schafft eine Entflechtung der Zuständigkeiten des zuständigen Departements, des Grossen Rates und der Museumskommissionen. Künftig können dieselben Personen nicht mehr mehrere Funktionen gegenüber den Museen einnehmen. So dürfen Mitglieder des Grossen Rats, des Regierungsrats oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Präsidialdepartements, die sich mit der Aufsicht der Museen befassen, nicht in eine Museumskommission gewählt werden.

Das Präsidialdepartement bleibt auch künftig für die staatlichen Museen, die kantonale Dienststellen sind, zuständig. Es führt die Museen entsprechend der strategischen Vorgaben des Regierungsrats (Kulturleitbild, Museumsstrategie und Museumsleitbild). Der Grosse Rat gibt den Museen übergeordnete Leistungsziele vor, deren Umsetzung durch das Departement kontrolliert wird. Die Museumskommissionen, denen eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen Verankerung und der Vernetzung der Museen zukommt, bleiben mit ihren bisherigen Aufgaben und Kompetenzen unangetastet.

Mehr Flexibilität für Museen dank Vierjahres-Globalkredit

Um den Museen mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, wird das bisherige komplizierte Bonus-Malus-System durch Vierjahres-Globalkredite ersetzt. Der Grosse Rat bestimmt die übergeordneten Leistungsziele der Häuser. Die Museen erhalten durch diesen mehrjährigen Planungshorizont mehr finanzielle Flexibilität und Planungssicherheit. Dies entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Museen nach einer stärkeren Selbstständigkeit, den das Präsidialdepartement unterstützt. Konkret bedeutet dies, dass die Häuser einfacher Rücklagen für grosse Ausstellungen bilden können. Innerhalb der Vierjahresperiode werden Budgetüberüberschreitungen oder Budgetunterschreitungen vollständig auf das Folgejahr übertragen.

Gratiseintritte und Depotstandorte

Wie bis anhin erheben die Museen Eintrittsgebühren. Diese sollen in der Höhe und Art ähnlich ausfallen wie jene vergleichbarer Institutionen (z.B. Familiengebühren, Einzeleintritte, Ermässigungen). Für Sonderausstellungen bleibt die Gebührenerhebung zwingend. Neu können die Museen jedoch bei Sammlungspräsentationen, sofern sie dies im eigenen Budget ausgleichen können, auf Eintrittsgebühren verzichten. Mit dieser Massnahme soll die Zugänglichkeit der Sammlungen für eine breite Bevölkerung erleichtert werden. Auch dies stärkt die Eigenverantwortlichkeit und den finanziellen Spielraum der Museen.

Gemäss geltendem Recht müssen die Sammlungen der Museen im Kanton Basel-Stadt öffentlich zugänglich sein. Dieser Grundsatz wird beibehalten. Neu wird indes festgehalten, dass die Lagerung von Sammlungsgegenständen auch ausserhalb des Kantonsgebiets erfolgen kann.

Vernehmlassung neues Museumsgesetz

Zum neuen Museumsgesetz wird im Kanton Basel-Stadt eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Interessierte können sich bis zum 4. September 2019 schriftlich zum revidierten Museumsgesetz äussern. Nach Verabschiedung des revidierten Museumsgesetzes wird der Regierungsrat die entsprechende Museumsverordnung verabschieden.

Hinweise:

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie im Internet unter den folgender Adresse:
www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen

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