Grosser Rat entscheidet über Umfang der Veranstaltungen in der Innenstadt

Für Basels beliebteste Veranstaltungsorte legt künftig der Grosse Rat fest, an wie vielen Tagen im Jahr welche Art von Veranstaltungen auf welchen Plätzen stattfinden. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Ratschlag über die speziellen Nutzungspläne (SNUP) an den Grossen Rat überwiesen. Die insgesamt sieben Nutzungspläne sollen der Verwaltung die Beurteilung von Veranstaltungsgesuchen vereinfachen.

Zahlreiche Veranstaltungen machen Basel lebenswerter. Der öffentliche Raum soll aber auch für stillere Momente und zum zwanglosen Verweilen zur Verfügung stehen. Mit den speziellen Nutzungsplänen definiert erstmals der Grosse Rat den Rahmen, innerhalb dessen die Allmendverwaltung Veranstaltungen auf Basels beliebtesten Veranstaltungsplätzen bewilligt.

Barfüsserplatz und Theaterplatz, Kasernenareal, Marktplatz, Münsterplatz, Oberer und Unterer Rheinweg sowie Schützenmattpark sollen jeweils einen Nutzungsplan erhalten. Zentral für jeden dieser Orte ist die maximale Anzahl Tage mit Veranstaltungen. Die Veranstaltungstage sind jeweils nach Uhrzeit aufgeschlüsselt in Veranstaltungen vor 22 Uhr, Veranstaltungen von 22 bis 24 Uhr sowie solche von 0 bis 2 Uhr. Ist die Nachfrage nach Veranstaltungen höher als das Kontingent, gelten neu klare Auswahlkriterien. Vorrang geniessen je nach Platz zum Beispiel Jugendveranstaltungen, Veranstaltungen mit überregionalem Interesse oder solche mit lokaler Tradition. Grundlage für die sogenannten SNUP sind die Kontingente der bisherigen Bespielungspläne und der Entwicklungsrichtplan Innenstadt. Die Bespielungspläne für die beliebtesten Basler Plätze haben sich während rund 15 Jahren bewährt. Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt gibt die angestrebte Nutzung der Plätze vor. Je nach Platz liegen die Schwerpunkte zum Beispiel auf Festen, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Quartieranlässen usw.

Einsprachen abgewiesen
Die speziellen Nutzungspläne wurden im Frühling 2019 öffentlich aufgelegt. Im Zuge dessen gingen beim Bau- und Verkehrsdepartement insgesamt 31 Einsprachen und neun Anregungen ein. Der Regierungsrat beantragt, die Einsprachen abzuweisen. Die Einsprachen stammen von Privatpersonen und Anwohnervereinigungen und stehen in Zusammenhang mit dem Veranstaltungslärm. Die für eine Veranstaltung zulässigen Lärmimmissionen legen die Nutzungspläne aber nicht fest. Das Amt für Umwelt und Energie muss den zulässigen Veranstaltungslärm wie bis anhin gemäss eidgenössischem Umweltrecht für jede Veranstaltung prüfen. Berücksichtigt werden dabei neben der gewünschten Art der Nutzung gemäss den speziellen Nutzungsplänen die Art, der Zeitpunkt und die Häufigkeit des Lärms sowie die Lärmempfindlichkeit bzw. die Lärmvorbelastung der Umgebung. Damit leisten die SNUP einen Beitrag zum Interessensausgleich zwischen einer lebendigen Stadt und dem Ruhebedürfnis der Anwohnenden.

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