Kooperation mit Airbnb bei der Gasttaxe erfolgreich

Seit Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und der Buchungsplattform Airbnb am 1. September 2018 hat diese bis Ende des dritten Quartals 2019 rund 435‘000 Franken an Gasttaxen an den Kanton abgeführt. Der Prozess verläuft reibungslos. Dank der Vereinbarung ist es gelungen, einen wesentlichen Beitrag zu gleich langen Spiessen in der Beherbergungswirtschaft zu leisten und zusätzliche Mittel zur weiteren Steigerung der touristischen Angebotsqualität zu generieren.

Am 1. September 2018 ist die Vereinbarung für den automatischen Einzug der Gasttaxe bei Buchungen auf Airbnb zwischen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und Airbnb in Kraft getreten. Bis einschliesslich September 2019 hat Airbnb über die Plattform Gasttaxen in Höhe von rund 435‘000 Franken eingezogen und an den Kanton abgeführt.

Airbnb ist die erste und bisher einzige Plattform, mit der das AWA eine solche Vereinbarung abgeschlossen hat. Von der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Basel-Stadt und Airbnb profitieren Gastgeber, Gäste und die kantonale Verwaltung. Zudem stärken die Einnahmen, die Airbnb im Namen der Gastgeber von den Gästen einzieht, die touristische Angebotsqualität in Basel.

Optimierungspotenzial besteht noch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abgabe der BaselCard, die der übernachtende Gast erhält. Das AWA verfolgt hier eine Doppelstrategie: einerseits steigert Basel Tourismus die Bekanntheit der BaselCard bei den Gästen und Gastgebern. Andererseits geht das AWA im Rahmen des Gesetzes gegen Gastgeber vor, die ihren Gästen keine BaselCard abgeben. Erhält ein Gast keine BaselCard, kann er oder sie sich an die Tourist Information von Basel Tourismus wenden und erhält dort nach Vorlage der Buchungsbestätigung eine BaselCard. Damit ist sichergestellt, dass der Gast in jedem Fall einen Gästepass erhält. Airbnb unterstützt bei der Aufklärung der Gastgeber durch Erinnerungen per E-Mail und Informationen auf der Airbnb-Website.

Auch die anderen Neuerungen im Gasttaxengesetz konnten gut umgesetzt werden. So hat sich der Vollzug mit präventiven und situativen Kontrollen bei den Beherbergungsbetrieben vor Ort etabliert, und auch die Möglichkeit der Sanktionierung bei Verstössen ermöglicht einen wirksamen Vollzug des Gesetzes. Seit dessen Einführung im Januar 2018 wurden rund 40 Kontrollen bei den Beherbergungsbetrieben durchgeführt. Es zeigt sich, dass mit Ausnahme einer fehlenden  Abgabe der BaselCard durch die Gastgeber praktisch keine Verstösse gegen das Gasttaxengesetz vorliegen.

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