Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • sich für ein JA zur AHV-Steuervorlage ausgesprochen. Dies ermöglicht die vollständige Umsetzung des Basler Steuerkompromisses, welcher am 10. Februar 2019 mit 79 Prozent Ja-Anteil angenommen wurde. Gleichzeitig werden die nicht mehr akzeptierten Steuerinstrumente für ausländische Unternehmensgewinne aufgehoben. Somit wird die Rechtssicherheit gestärkt. Die AHV erhält bei einem JA zur Vorlage dringend benötigte Zusatzmittel in der Höhe von zwei Milliarden Franken pro Jahr. Bei einem Nein zur AHV-Steuervorlage fehlen dem Kanton Basel-Stadt hingegen bis zu 100 Millionen Franken pro Jahr an Einnahmen aus dem vorgesehenen Ausgleich des Bundes und der Reform des NFA. Darüber hinaus beinhaltet eine Ablehnung der Vorlage auch erhebliche weitere Risiken für die Basler Volkswirtschaft und die Kantonsfinanzen. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • einen Bericht zum aktuellen Stand und zu den Perspektiven der Zwischennutzungen am Klybeckquai zur Kenntnis genommen. Er fokussiert sich auf Massnahmen zur Reduktion der Begleiterscheinungen und zu Verlängerungen der Zwischennutzungen im Kontext der Gesamtentwicklung Basel Nord auf dem Areal ExEsso bis Ende 2021 und auf dem Areal ExMigrol bis Ende 2024 mit Option bis Ende 2029. Zum ExMigrol-Areal soll eine Absichtserklärung mit dem Verein Shift Mode unterzeichnet werden. Im Weiteren hat der Regierungsrat die bestehende Bürgschaftsgarantie für den Verein Shift Mode in der Höhe von 300‘000 Franken auf das neu ausgearbeitete Projekt „BACH“ übertragen. Dieses sieht anstelle der rund 4‘500 m2 umfassenden Holzhallen ein ehemaliges Schiff mit rund 1‘000 m2 bespielbarer und schallisolierter Innenraumfläche für Musikveranstaltungen, Theater und gastronomisch genutztem Schiffsdeck mit Hafenradio im Leuchtturm vor. Grundsätzlich haben sich die Öffnung des Klybeckquais und die Belebung mit Zwischennutzungen positiv entwickelt. Der Klybeckquai ist in Basel-Stadt zu einem beliebten urbanen Freiraum und Begegnungsort geworden mit überregionaler Ausstrahlung und einer jährlich höheren Besucherfrequenz. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Luca Urgese, FDP) betreffend „Social Media-Werbung für staatliche Museen“ abzuschreiben. Mit seiner Museumsstrategie hat der Regierungsrat klar vorgegeben, dass die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten zum Handlungsspielraum der Museen im Rahmen ihrer gegebenen betrieblichen Unabhängigkeit gehören. Zurzeit erarbeitet die Museumsdirektorenkonferenz eine entsprechende Digitalisierungsstrategie. (Auskunft: Sonja Kuhn, Co-Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 68 69)
  • die Durchführung eines auf dreieinhalb Jahre befristeten Pilotprojekts bewilligt, welches ein strukturiertes Vorgehen bei prekären Wohnverhältnissen für Menschen mit wenig Einkommen und geringer Wohnkompetenz vorsieht. Dazu wird eine Koordinationsstelle bei der Sozialhilfe geschaffen. Diese soll unter anderem Unterstützung bzw. Massnahmen zur Mängelbehebung koordinieren. In diesem Rahmen sollen Liegenschaften mit prekären Wohnverhältnissen im Kanton systematisch erfasst und die Zusammenarbeit mit der Eigentümerschaft gesucht werden. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27, Ruedi Illes, Amtsleitung Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • für das Jahr 2020 den Kantonsanteil an den stationären Spitalkosten auf unverändert 56 Prozent festgesetzt. Die Grundversicherung kommt für den restlichen Teil der Kosten auf. Der kantonale Anteil für die Leistungen der Akut- und Übergangspflege bleibt unverändert seit 2011 bei 55 Prozent. (Auskunft: Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • Kenntnis genommen vom Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung der Spielsuchtabgabe im Jahr 2018 und über die Mittelverwendung im Jahr 2019 im Kanton Basel-Stadt. Aufgrund der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht und Bewilligung von Lotterien und Wetten sind die Lotteriegesellschaften verpflichtet, 0,5 Prozent der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, 061 267 89 27)
  • den Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 2018 genehmigt und die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 2019 gemäss Antrag bewilligt. Im Jahr 2018 betrugen die Einnahmen des Kantons Basel-Stadt aus der Spirituosensteuer 590‘241Franken. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, 061 267 89 27)
  • die Inkraftsetzung des Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung per 1. Juli 2019 beschlossen.
  • in der Beantwortung der Petition „Keine Leinenpflicht für Hunde entlang der Wiese in den Langen Erlen“ auf die Bedeutung der Langen Erlen insbesondere für Wild, aber auch für die Trinkwassergewinnung, die Naherholung, die Natur und die Landwirtschaft hingewiesen. Ab März 2019 werden drei Ranger während einer drei Jahre dauernden Pilotphase im Landschaftspark Wiese Sensibilisierungs-, Vermittlungs- und Umweltbildungsaufgaben wahrnehmen. Erkenntnisse aus der Pilotphase können Aufschluss darüber geben, ob in einzelnen, nachweislich sensiblen Gebieten dereinst eine partielle Leinenpflicht eingeführt und für Wildtiere spezielle Schutzzonen geschaffen werden müssen. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Leiter Veterinäramt Basel-Stadt, 061 267 58 34)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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