Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Annemarie Pfeifer (EVP) betreffend „Jugendschutz auf E-Zigis & Co ausweiten“ zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass im Kanton Basel-Stadt E-Zigaretten und alle weiteren nikotinhaltigen Produkte namentlich bezüglich Verkaufsbeschränkungen den herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt werden sollen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Tabakproduktegesetz voraussichtlich frühestens Mitte 2022 in Kraft treten wird. Der Regierungsrat plant daher die Schaffung der in der Motion geforderten rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Jugendschutz und Werbung auf kantonaler Ebene. (Auskunft: Dr. Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 25)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Lisa Mathys (SP) betreffend „Konkretisierung der Mitwirkung durch die Quartierbevölkerung auf Gesetzesebene“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat möchte klären, ob ein Gesetzestext, wie er in der Motion verlangt wird, angebracht ist oder ob eine Konkretisierung auf Verordnungsstufe respektive die Ergänzung des Leitfadens ausreicht. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Stephan Mummenthaler (FDP) betreffend „Stopp Papierflut im Beschaffungswesen“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass mit der geforderten Umsetzung eines Zertifizierungssystems bei weitem nicht das vorhandene Optimierungspotential erreicht werden kann und verfolgt deshalb einen wesentlich weitergehenden Lösungsansatz. (Auskunft: Daniel Scheuner, stellvertretender Leiter Recht und BeschaffungenBau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 94 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Thomas Grossenbacher (GB) betreffend „einer Abfallvermeidungsstrategie, einer Erfüllung geschlossener und funktionierender Recyclingkreisläufe und eines Plastikverbots im Kanton Basel-Stadt“ als Anzug zu überweisen. Das in der Motion geforderte Verbot von einzelnen Produkten aus Plastik kann gemäss dem eidgenössischen Binnenmarktgesetz nicht auf Kantonsebene eingeführt werden. Es ist Sache des Bundes, ein solches Verbot für bestimmte Produkte gesetzlich zu verankern. Der Kanton Basel-Stadt wird aber die Möglichkeiten prüfen, wo in seinem Einflussbereich auf „Single Use Plastics“ verzichtet werden kann. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Stephan Luethi-Brüderlin (SP) betreffend „Quote für erneuerbare Energie in Erdgasnetz“ als Anzug zu überweisen. Das Anliegen, dass mit einer Zielvorgabe im Gesetz der Anteil an Biogas im Erdgasnetz der IWB erheblich gesteigert wird, ist aus verschiedenen Gründen kaum zu erreichen. Zielführender ist es, wenn die IWB mit unternehmerischen Handlungsfreiheiten agieren und gestützt auf effektive technologische und regulative Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Gase Massnahmen ergreifen kann, um den erneuerbaren Anteil in der Gasversorgung zu steigern. Dies insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklung von weiteren Biogasproduktionsanlagen im In- und Ausland. So soll beispielsweise auch die mit dem Neubau der ARA Basel entstehende Anlage zur Vergärung von Klärschlamm genutzt werden, um die Menge an Biogas im Gasnetz von Basel zu erhöhen. (Auskunft. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • den von der Kunstkreditkommission Basel-Stadt ausgearbeiteten Entwurf für das Kunstkreditprogramm 2019 genehmigt und die Entscheide der Kunstkreditjury über die künstlerischen Einsendungen aufgrund der Ausschreibung 2018 zur Kenntnis genommen. (Auskunft: Simon Koenig, Beauftragter Kulturprojekte, Bildende Kunst, Film- und Medienkunst, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass die nötige Identifikation von Personen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben systematisch mit der AHV-Nummer auf effiziente und korrekte Weise durchgeführt werden kann. (Auskunft: Marc Enz, stv. Steuerverwalter, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80)
  • anstelle der zurückgetretenen Miranda Bettler für den Rest der laufenden Amtsperiode als Staatliche Delegierte für die Wirtefachprüfungen gewählt:
    o   Catia Ackermann
  • anstelle des zurückgetretenen Dr. Daniel Kipfer Fasciati für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die Verleihung des Wissenschaftspreises der Stadt Basel  gewählt:
    o   Prof. Dr. iur. Corinne Widmer Lüchinger
  • anstelle der zurückgetretenen Dr. med Maria Hofecker für den Rest der laufenden Amtsperiode als Richter in das Gericht für fürsorgerische Unterbringung gewählt:
    o   Roderich Kösel

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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