Regierungsrat stärkt die Lohngleichheit

Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann ist dem Regierungsrat ein zentrales Anliegen. Die kantonale Verwaltung steht bereits gut da: Der unerklärte Lohnunterschied zwischen den Löhnen für Frauen und Männer beträgt nur 2,4 Prozent. Der Regierungsrat ergreift nun Massnahmen, um die Lohngleichheit weiter zu verbessern. So sollen Teilzeitarbeit und Familienarbeit bei der Bestimmung der Lohnstufe stärker berücksichtigt werden.

Innerhalb der kantonalen Verwaltung wird alle vier Jahre vom Statistischen Amt eine Lohngleichheitsanalyse nach der vom „Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Mann und Frau“ bereitgestellten Systematik „Logib“ vorgenommen. Logib ist auch die Basis für die Prüfung der Einhaltung der Toleranzschwelle von 5 Prozent Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern, die im Beschaffungswesen des Bundes gilt. Gemäss Logib beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in der kantonalen Verwaltung 2,4 Prozent. Das heisst, dass 2,4 Prozent der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht durch die analysierten Variablen erklärt werden können und wahrscheinlich auf das Geschlecht zurückzuführen sind.

Die Lohnsystematik des Kantons mit seinen Lohnklassen kann Unterschiede für die Entlöhnung von Frauen und Männern nicht erklären. Denn die Festsetzung der Lohnklasse erfolgt beim Kanton unabhängig vom Geschlecht und ausschliesslich auf der Basis der Funktion. Die unerklärte Lohndifferenz muss somit in der Einstufung der einzelnen Angestellten innerhalb der jeweiligen Lohnklasse – der so genannten Lohnstufe – gesucht werden.

Die Berechnung der Lohnstufe bei Eintritt in die kantonale Verwaltung basiert auf der bisher erworbenen Berufs- und Lebenserfahrung. Je mehr die bisherige Berufs- und Lebenserfahrung der neuen Aufgabe in der kantonalen Verwaltung entspricht, desto höher wird die Lohnstufe bei Eintritt sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Unterbrüche im Berufsleben - wie Familien- und Betreuungsarbeit oder berufsfremde Tätigkeiten – führen zu einer tieferen Lohnstufe. Sie dürften einen Teil der verbleibenden Lohndifferenz von 2,4 Prozent erklären. Der Regierungsrat will auf Basis dieser Erkenntnis einen weiteren Schritt in Richtung Lohngleichheit machen:

  • Erstens fliessen in Zukunft Teilzeitbeschäftigungen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent, aber mehr als 10 Prozent, stets zu 50 Prozent in die Berechnung der Lohnstufe ein.
  • Zweitens wird neu die Familienarbeit bei der Berechnung der Lohnstufe zu mindestens 20 Prozent – statt wie bisher nur zu mindestens 10 Prozent – berücksichtigt.

Diese Anpassungen führen zu einer höheren Lohneinstufung bei Angestellten, die in ihrer Laufbahn in relativ niedrigen Teilzeitpensen gearbeitet und Familienarbeit geleistet haben. So werden Lohnnachteile insbesondere infolge von Familienarbeit wirkungsvoll reduziert.

Beispiel

Hinweise:

Lohngleichheit ist nur ein Teil der übergeordneten Chancengleichheit. Seit 2004 werden Chancengleichheitsziele definiert und vom Regierungsrat regelmässig überwacht. Basierend auf dem Chancengleichheits-Reporting setzt der Regierungsrat übergeordnete Ziele und beauftragt die Führungskräfte mit Massnahmen zur Zielerreichung. Die Departemente legen departementsspezifische Ziele fest und setzen Massnahmen zu deren Zielerreichung um.

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