Steuerverwaltung prüft Daten aus dem automatischen Informationsaustausch

Am 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) in Kraft getreten. Die Steuerverwaltung hat von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erstmals Daten über Finanzkonten für die Steuerperiode 2017 erhalten. Seit März 2019 können diese Daten von der Steuerverwaltung über eine Plattform der ESTV abgerufen werden. Über 70’000 Meldungen wurden steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt zugeordnet. Diese werden nun von der Steuerverwaltung geprüft.

Mit Hilfe des globalen Standards für den AIA soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Der globale Standard sieht vor, dass Staaten und Territorien, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Am 1. Januar 2017 sind die Rechtsgrundlagen für den AIA in Kraft getreten. Das Schweizer Parlament hat die Einführung des AIA mit 89 Partnerstaaten genehmigt (Stand 1. Januar 2019). Damit umfasst das Netzwerk der AIA-Partnerstaaten der Schweiz alle EU- und EFTA-Mitgliedstaaten, fast alle G-20 und OECD-Staaten, die wichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz sowie die weltweit bedeutendsten Finanzplätze. Mit 36 Partnerstaaten wurden Ende September 2018 erstmals erfolgreich Informationen über Finanzkonten ausgetauscht.

Die Steuerverwaltung hat mit der Überprüfung der erhaltenen Meldungen begonnen. Dies wird dazu führen, dass die Steuerverwaltung von nicht deklarierten Konten im Ausland erfährt. Werden im Rahmen der Überprüfung nicht deklarierte Konten entdeckt, werden diese (nach-)besteuert und gegebenenfalls ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Zeigt die Überprüfung, dass Konten auch in vergangenen Steuerperioden nicht deklariert wurden wird sinngemäss vorgegangen. Aufgrund der hohen Anzahl an Meldungen wird erwartet, dass deren Überprüfung bis Ende 2022 dauern wird.

Den Mehrkosten der Steuerverwaltung für Personal- und Sachaufwand von jährlich rund 900‘000 Franken steht ein geschätzter jährliche Mehrertrag aus der Einkommens- und Vermögenssteuer aufgrund der entdeckten Nichtdeklarationen von rund 4 Millionen Franken gegenüber. Eine erste quantitative Berichterstattung wird voraussichtlich per Ende Jahr erfolgen können. Erste umfassendere finanzielle Erkenntnisse werden per Ende 2020 vorliegen.

Im Kanton Basel-Stadt werden Selbstanzeigen im Zusammenhang mit dem AIA straflos behandelt, wenn sie eingehen, bevor die entsprechenden Finanzinformationen abgerufen und dem Steuerfall zugeordnet oder von der Steuerverwaltung sonstwie entdeckt wurden. 

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