Ausbau der Fernwärmeversorgung in Basel - 460 Millionen Franken Investitionen für den Klimaschutz

Schaffung einer umfassenden klimafreundlichen öffentlichen Wärmeversorgung durch die IWB

In Basel-Stadt soll die klimafreundliche Fernwärme durch die IWB stark ausgebaut werden. Bis etwa 2035 sollen das bestehende Fernwärmenetz weiter verdichtet und zusätzliche Stadtgebiete in die leitungsgebundene, CO2-neutrale Wärmeversorgung integriert werden. Der Regierungsrat hat dazu heute einen Ratschlag an den Grossen Rat verabschiedet. Das Vorhaben sieht Investitionen der IWB von 460 Mio. Franken vor. Mit einem Darlehen des Kantons an die IWB in Höhe von 110 Mio. Franken soll die rasche und möglichst flächendeckende Realisierung gesichert werden. Die damit ermöglichte Ablösung fossil betriebener Heizungen hat einen bedeutenden Effekt für den Klimaschutz: die CO2-Emissionen im Kanton Basel-Stadt können um rund 70‘000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden. Wegen der schrittweise erfolgenden Stilllegung von Gasnetzanschlüssen werden Entschädigungen für Fälle vorgesehen, bei denen Gasheizungen, Kochgasherde oder andere gasbetriebene Kleingeräte vor Ablauf der Lebensdauer ausser Betrieb genommen werden müssen. Mit dem jetzt vorgelegten Ratschlag antwortet der Regierungsrat auf die Motion von Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend Ausbau von Fern- und Nahwärme.

Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme
Für den Regierungsrat von Basel-Stadt ist klar, dass zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele, eine erhebliche Reduktion der CO2-Emissionen und damit des Verbrauchs an fossilen Energieträgern notwendig ist. Das betrifft vor allem auch die Raumwärmeerzeugung mit Heizöl oder Erdgas. In Basel-Stadt setzt dazu das seit 1. Oktober 2017 wirksame revidierte Energiegesetz den Rahmen. Vorgabe ist, dass beim Ersatz des Wärmeerzeugers auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss. Die Installation von Öl- oder Gasheizungen wird nur noch in Ausnahmefällen bewilligt. Das vorgeschlagene Vorhaben zum Ausbau der Fernwärme ermöglicht nun den beschleunigten Wechsel zu einer weitgehend CO2-neutralen Wärmeversorgung.

Die Voraussetzungen dafür sind sehr gut. Schon heute betreibt die IWB in Basel das grösste Fernwärmenetz der Schweiz und vorsorgt damit rund 45’000 Haushalte sowie kleinere und grössere Betriebe mit Wärme. Die Fernwärme stammt überwiegend aus der Abwärme der Kehrichtverwertungsanlage und zwei Holzkraftwerken. Sie ist heute zu rund 75% CO2-neutral. Weiteren Massnahmen setzt die IWB bereits um, damit 80% CO2-Neutralität erreicht werden.

Grundlage des Ausbauvorhabens ist der im März dieses Jahres vom Regierungsrat verabschiedete Energierichtplan (ERP). Dieser zeigt auf, welche Energiequellen in welchen Gebieten des Kantons für die künftige nicht fossile Wärmeversorgung zu priorisieren sind. Der ERP weist aus, wo die Fernwärme verdichtet werden und wo eine Wärmeversorgung mit Verbundnetzen erfolgen soll. Die Verbundgebiete sollen künftig in das Fernwärmegebiet integriert und von der IWB im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages versorgt werden. Mit diesem Gesamtsystem erhalten viele zusätzliche Liegenschaften Zugang zu einer klimafreundlichen öffentlichen Wärmeversorgung. Dies wird einen grossen Teil des Stadtgebiets umfassen.

Investitionen der IWB von 460 Millionen Franken
Die neue dekarbonisierte Wärmeversorgung soll bis ungefähr zum Jahr 2035 verwirklicht werden. Dafür planen die IWB Investitionen in neue Leitungen und Hausanschlüsse in Höhe von 460 Mio. Franken. Davon sind 350 Mio. Franken für die Verdichtung in den im ERP als Fernwärmegebiet bezeichneten Quartieren vorgesehen. 110 Mio. Franken entfallen auf die Verbundgebiete, wo die Integration in das zentrale Fernwärmenetz sinnvoll ist. Der Grossteil der Investitionen, 248 Mio. Franken, soll aus dem künftigen Fernwärmeverkauf finanziert werden. 42 Mio. Franken stammen aus Hausanschlussbeiträgen. 60 Mio. Franken wird die IWB aus eigenen Mittel beitragen. Um eine rasche und möglichst flächendeckende Realisierung zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass sich auch der Kanton mit einem bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehen an die IWB in Höhe von 110 Mio. Franken beteiligt. Investitionen in neue Produktionsanlagen sind nicht Teil des Ratschlages.

Rollende Planung
Wann in welchen Strassen die notwendigen Netz- und Anschlussarbeiten vorgenommen werden, ist Ergebnis einer fortlaufenden Planung. Diese berücksichtigt einerseits die technischen Erfordernisse der IWB-Netzplanung sowie die Bedürfnisse der Kunden nach neuen Heizungen. Andererseits müssen die Abhängigkeiten zu den anderen öffentlichen Infrastrukturen (Strasse, Tramgeleise, Abwasser, Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation) berücksichtigt werden, was eine anspruchsvolle Koordination notwendig macht.

Zusätzliche Baustellen
Das Vorhaben löst in den kommenden rund 15 Jahren erhebliche Bauarbeiten aus und führt zu Baustellen im ganzen Stadtgebiet. Bei einer Bautätigkeit von insgesamt rund 60 km (etwa 20% der Länge des Stadtstrassennetzes) oder im Schnitt 4,5 km jährlich ist mit rund 45 zusätzlichen Baustellen pro Jahr zu rechnen. Der Ausbau soll wo immer möglich eng abgestimmt auf die sonstigen Bauarbeiten im öffentlichen Raum erfolgen, um die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner und das Gewerbe klein zu halten.

Gasanschlussstilllegung
Das Vorhaben trägt dazu bei, die CO2-Emissionen in Basel-Stadt deutlich zu senken. Konsequenz dieser vom Energiegesetz geforderten Dekarbonisierung ist auch, dass der Betrieb des Gasnetzes in Basel immer weniger wirtschaftlich ist und es schrittweise zur Stilllegung von Gasnetzanschlüssen kommt. Für Fälle, bei denen Gasheizungen, Kochgasherde oder andere gasbetriebene Kleingeräte dadurch vor Ablauf der Lebensdauer ausser Betrieb genommen werden müssen, werden Entschädigungen und ein Ersatz von Wertminderungen für betroffene Haushalte und Gewerbebetriebe vorgesehen. Wie hoch die Entschädigungen im Laufe der Zeit gesamt sein werden, ist heute noch nicht genau bezifferbar. Geschätzt werden Zahlungen zwischen 40 und 80 Mio. Franken. Sichergestellt werden ausserdem Übergangslösungen für Fälle, wo Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer zu ersetzen sind, aber noch kein Fernwärmeanschluss verfügbar ist.

Gesetzliche Anpassungen
Mit dem Ratschlag werden Anpassungen des IWB-Gesetzes und des Energiegesetzes vorgelegt, die zur Umsetzung des Vorhabens notwendig sind. Im IWB-Gesetz muss der Versorgungsauftrag der IWB im Bereich der Fernwärme präzisiert werden. Gestützt auf die neuen Bestimmungen wird die räumliche Konkretisierung der Gebiete in der künftigen öffentlichen Versorgung mit leitungsgebundener Wärme durch Beschluss des Regierungsrats erfolgen. Eine Anschlusspflicht an diese öffentliche Wärmeversorgung ist nicht vorgesehen. Ausserdem wird im IWB-Gesetz festgelegt, dass die IWB ermächtigt sind, Leitungen des Gas-Verteilnetzes unter Wahrung einer angemessenen Vorlauffrist stillzulegen. Für die Sicherstellung der industriellen Versorgung sowie der Spitzenlastversorgung in den Heizkraftwerken wird ein Gas-Transportnetz erhalten bleiben. Im Energiegesetz werden neue Bestimmungen als rechtliche Grundlage für die Ausrichtung der vorgesehenen Entschädigungen bei Gasanschlussstilllegungen eingeführt. Die detaillierte Regelung der Modalitäten erfolgt dann auf Verordnungsstufe.

Umsetzung der Motion Dominique König-Lüdin
Mit dem unterbreitenden Vorhaben können im Gebiet der Stadt Basel die Anliegen der Motion von Dominique König-Lüdin betreffend Ausbau von Fern- und Nahwärme erfüllt werden, insbesondere die geforderte Verdichtung des Netzes für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung in den Stadtquartieren, wo zentrale Fernwärme bisher erst teilweise verfügbar ist, sowie die Arrondierung in Gebieten, wo eine leitungsgebundene Wärmeversorgung erweitert oder neu aufgebaut wird. Was die Entwicklung der Versorgung durch den Wärmeverbund Riehen (WVR) angeht, sind noch vertiefte Abklärungen und Abstimmungen mit der Gemeinde Riehen in Gang. Generell sieht der Regierungsrat vor, dass das im Gebiet der Stadt vorgesehene Modell in Riehen in ähnlicher Weise Anwendung findet. Zur Förderung im Rahmen des WVR wird dem Grossen Rat ein separater Ratschlag vorgelegt.

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