Coronakrise: Der Regierungsrat erlässt einen Teil der Allmendgebühren und reduziert die Pachtzinsen für Freizeitgärten auf französischen Boden

Der Regierungsrat erlässt 2020 infolge der Coronakrise einen Teil der Allmendgebühren sowie der Pachtzinsen für Freizeitgärten auf französischem Boden.

Der Regierungsrat unterstützt das städtische Gewerbe sowie die Messe- und Marktbetreibenden in der Zeit von COVID-19 nach seinen Möglichkeiten. Aus diesem Grund erlässt er im 2020 einen Teil der Allmendgebühren für Reklamereiter, Warenauslagen, Reklameanlagen und Boulevardrestaurants gemäss Verordnung zum Allmendgebührengesetz. Für die Monate März und April 2020 wurden sie vollständig erlassen und ab dem Mai bis zum 31. Dezember 2020 um 50 Prozent reduziert. Vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 24. März 2020, https://www.bs.ch/nm/2020-weitere-sofortmassnahmen-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus-rr.html

Beschlossen hat der Regierungsrat für das Jahr 2020 auch eine Reduktion der Pachtzinsen für die Freizeitgartenareale der Stadtgärtnerei auf französischem Boden um 25 Prozent. Die Areale konnten während der Schliessung der Grenzen von Mitte März bis Mitte Juni 2020 nicht genutzt werden. Insgesamt verpachtet die Stadtgärtnerei in den Freizeitgartenarealen Basel-West, Reibertweg und Lachenweg 1‘072 Parzellen auf französischem Boden.

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