Immissionskataster 2019 zur Mobilfunkstrahlung ist online

Medienmitteilung Lufthygieneamt beider Basel

Der Immissionskataster zur nichtionisierenden Strahlung (z.B. des Mobilfunks) für das Jahr 2019 ist im Internet abrufbar. Er stellt die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung in den beiden Basel nahezu flächendeckend dar. Die Strahlenbelastung liegt nach wie vor deutlich unter den gesetzlichen Immissionsgrenzwerten.

Der Immissionskataster 2019 zeigt für beide Basel die räumliche Verteilung der Belastung mit nichtionisierender Strahlung (NIS) von stationären Mobilfunk-, Funkruf- und Rundfunk-Sendeanlagen, die ausserhalb von Gebäuden installiert sind. Die dargestellten Werte sind das Ergebnis von Modellberechnungen, welche die Betriebsdaten der Antennen per August 2019 berücksichtigen.

Im Februar 2019 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) eine breite Palette an zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen (700 MHz, 1'400 MHz und 3'500 MHz) versteigert. Diese sind die Voraussetzung für die Entwicklung der leistungsfähigeren Mobilfunktechnologie 5G. Im August 2019 wurde das 3'500 MHz-Band bereits genutzt. Es ist im Immissionskataster 2019 berücksichtigt.

Die Interpretation der Feldstärkekarte erlaubt eine Beurteilung der hochfrequenten Strahlung, die vor allem durch Mobilfunkanlagen verursacht wird. In der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind Immissionsgrenzwerte für die elektrische Feldstärke festgelegt, welche vor wissenschaftlich anerkannten Gesundheitsschäden schützen. Sie betragen für Rundfunk 28 Volt pro Meter (V/m) und für Mobilfunk (technologieunabhängig, das heisst aktuell für 2G bis 5G) zwischen 36 und 61 V/m und müssen überall eingehalten werden, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten. Die Feldstärkekarte zeigt, dass in den beiden Basel die Werte deutlich unter den Immissionsgrenzwerten liegen.

Gegenüber 2018 sind grossflächig kaum Veränderungen festzustellen. In Siedlungsgebieten zeigen sich in vereinzelten Bereichen Zunahmen, in anderen Abnahmen. Diese Änderungen liegen meist im Bereich von ±0.5 V/m und sind vernachlässigbar.

Dargestellt sind nur Werte ausserhalb von Gebäuden. Es hat sich gezeigt, dass innerhalb von Gebäuden die Modellierung der Strahlungsbelastung nur unzureichend erfolgen kann. Denn weder für die überwiegend eigenen, privaten Quellen - namentlich mobile Endgeräte wie Mobiltelefone und drahtlose Telefone (DECT) sowie drahtlose Netzwerke wie WLAN ‑ noch für die Bauweise und Ausstattung der Gebäude sind die notwendigen Daten verfügbar. Die Strahlenbelastung innerhalb eines Gebäudes lässt sich nur messtechnisch ermitteln.

Der nächste Immissionskataster ist für Anfang 2021 vorgesehen.

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