Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat eine Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Motion Christophe Haller (FDP) betreffend „Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz) zur Dividendenbesteuerung" unterbreitet. Mit der kantonalen Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, die im Zuge des Basler Steuerkompromisses vorgenommene Erhöhung der Ertragsbesteuerung bei qualifizierten Beteiligungen teilweise rückgängig zu machen und die Teilbesteuerung bei Erträgen aus qualifizierten Beteiligungen von 80 Prozent auf 60 Prozent zu senken. Die Vorlage führt, basierend auf den Daten des Steuerjahres 2017, zu rund 23 Mio. Franken Mindereinnahmen pro Jahr (Auskunft: Marc Enz, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Sebastian Kölliker betreffend «Schaffung einer Taskforce Nachtkultur» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat erachtet das Anliegen als wichtig und hat deshalb in eigener Kompetenz die Taskforce bereits gebildet. Das Ziel der Taskforce Nachtkultur ist, kurz- sowie längerfristig gute Rahmenbedingungen seitens Kantons Basel-Stadt für die Nachtökonomie- und -kultur unter Einhaltung der Schutzmassnahmen während der Covid-19-Pandemie zu schaffen. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher, Staatskanzlei, Tel. 061 267 86 36)
  • den Offenen Brief des Komitees Kulturstadt Jetzt und des Vereins Kultur & Gastronomie betreffend «die Schwierigkeiten von Betrieben der Nachtkultur im Kanton Basel-Stadt, insbesondere von Clubs, im Zusammenhang mit der Umsetzung von Massnahmen, welche der Regierungsrat im Rahmen der Covid-19 Verordnung zusätzliche Massnahmen erlassen hat», beantwortet. Der Regierungsrat schreibt, er habe im Rahmen der Verhältnismässigkeit auch die Auswirkungen auf die von den neuen Bestimmungen Betroffenen und die Umsetzbarkeit der Massnahmen so weit möglich berücksichtigt. Aufgrund der Dringlichkeit musste auf einen vorgängigen ausführlichen Einbezug der betroffenen Branchen und Betriebe verzichtet werden. Der Regierungsrat beobachtet weiterhin aufmerksam die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowohl national als auch regional. Darauf basierend prüft er laufend die bestehenden Regelungen und deren Geltungsdauer, aber auch den Erlass weiterer gegebenenfalls erforderlicher Massnahmen sorgfältig. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher, Staatskanzlei, Tel. 061 267 86 36)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Grossenbacher, GB) betreffend «der Auswahl von Marktfahrenden auf dem Marktplatz» abzuschreiben. Aufgrund der hohen Angebotsqualität auf dem Basler Stadtmarkt vertritt der Regierungsrat die Haltung, dass der Stadtmarkt bereits heute zu einer nachhaltigen und gesunden Ernährung beiträgt und der eingeschlagene Kurs dem Ansinnen der Anzugsstelleenden entspricht. Entsprechend bedarf es aus Sicht des Regierungsrates keine staatlichen Förderungsprogramme zur Steuerung des Marktangebotes auf dem Basler Stadtmarkt. (Auskunft: Sabine Horvath, Leiterin Standortmarketing und Aussenbeziehungen, Präsidialdepartement, Tel. 079 623 30 14)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michael Wüthrich, GB) betreffend «Photovoltaikkraftwerk über der Autobahn in der Breite» abzuschreiben. Aufgrund wechselnder Randbedingungen musste die Planung eines Photovoltaikkraftwerks über der Autobahn in der Breite immer wieder verschoben werden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission des Grossen Rates bittet nun den Regierungsrat in ihrem Bericht vom 11. März 2020 betreffend übergesetzliche Lärmschutzmassnahmen Osttangente, einen Ratschlag mit einem Variantenvergleich auszuarbeiten und in diesem den Einsatz von Photovoltaik-Elementen zu prüfen. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Raoul I. Furlano, LDP) betreffend «Einbezug lokaler Architekturbüros und der Hochschulen in die Planungsarbeiten für zusätzlichen Raum für Wohnen und Arbeiten im Kanton» abzuschreiben. Lokale Architekturbüros und Hochschulen werden bei Planungsprozessen regelmässig beigezogen. Soweit submissionsrechtlich zulässig, werden lokale Architekturbüros seit vielen Jahren bewusst gefördert, insbesondere auch junge Architektinnen und Architekten. (Auskunft: Walter Reinhard, S&A, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 60 32
  • dem Grossen Rat zugunsten des Tierparks Lange Erlen eine Finanzhilfe in der Höhe von insgesamt 2,36 Mio. Franken für die Jahre 2021 bis 2024 beantragt. Der Tierpark Lange Erlen ist ein in der breiten Bevölkerung beliebter Erholungs- und Freizeitpark und ein fester Bestandteil des Landschaftsparks Wiese. Er finanziert sich im Wesentlichen aus Mitgliederbeiträgen und Spenden sowie zu einem geringen Teil aus Erträgen aus Aktivitäten des Tierparks. Die Betriebskosten übersteigen aber die finanziellen Möglichkeiten des Erlen-Vereins. In den letzten Jahren hat die Stiftung Tierpark Lange Erlen die Differenz ausgeglichen. Aufgrund eines Rückgangs der Einnahmen wird dies in den Folgejahren nicht mehr im gleichen Rahmen möglich sein. (Auskunft: Christiane Dannenberger, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 34)
  • für die Neugestaltung des Innenhofs der Kirche Don Bosco einen Beitrag in Höhe von maximal 490‘000 Franken aus dem Mehrwertabgabefonds bewilligt. Die Kirche im Breitequartier wird von der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt zu einem Probe- und Kulturzentrum umgebaut. Vorgesehen ist ein offenes Haus für die Quartierbevölkerung, wo auch die dort stattfindenden Musikproben öffentlich sind. Im Rahmen des Umbaus wird der öffentlich zugängliche Innenhof mit viel Natur und grünen Elementen ausgestattet. Ein Wildbienenhotel, Nischen für Igel, Obstbäume und Liegen für die Besucher/-innen sollen die Aufenthaltsqualität erhöhen. (Auskunft: Christiane Dannenberger, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 34)
  • für die Neugestaltung des Zugangs beim Eingangsbereich Botanischer Garten einen Beitrag von 800‘000 Franken zulasten des Mehrwertabgabefondsbewilligt. Die Universität plant im Botanischen Garten den Ersatzneubau des Tropenhauses. In diesem Zusammenhang wird auch der Eingangsbereich neugestaltet und aufgewertet. (Auskunft: Christiane Dannenberger, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 34)
  • die dringliche Beschaffung von 1‘000 Einzelpulten sowie die umgehende Umset-zung der Neumöblierung sämtlicher Unterrichtszimmer zur Sicherstellung des Ganzklassenunterrichts im nachobligatorischen Bereich der Schulen genehmigt und dafür einmalige Ausgaben in Höhe von 770‘000 Franken zulasten der Erfolgsrechnung des Erziehungsdepartements bewilligt. Diese Anschaffung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der bundesrätlichen «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Sie verpflichtet «Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben einschliesslich Bildungseinrichtungen», Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen, welche die Einhaltung der Distanzvorschrift von 1,5 Metern bei Kontakten von mehr als 15 Minuten sicherstellen. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • in der Beantwortung der Petition «Im Angesicht des unnatürlichen Klimawandels: Zolli halbieren und Rosentalanlage stärken» dargelegt, dass die geforderte Halbierung des Zoos nicht wünschenswert ist. Der Zoo trägt bereits heute als Grünraum mit grossem Baumbestand zu einem angenehmen Mikroklima bei. (Auskunft: Susanne Fischer, S&A, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 57)
  • wegen der Covid-19-Pandemie die Frist, innert welcher die Betriebe ihren Anspruch auf den Strompreis-Bonus geltend machen müssen, einmalig bis zum 30. September 2020 verlängert. Der Regierungsrat möchte damit den Unternehmen administrativ entgegenkommen, welche durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bereits stark gefordert sind. Diese Fristverlängerung hat keine finanziellen Auswirkungen. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) die Eigentumszuweisungen der bestehenden Strassen- und Allmendparzellen wo notwendig korrigiert bzw. angepasst. Das NöRG verlangt, dass vermehrt Allmendnutzungen als Dienstbarkeiten geregelt werden. Deshalb sollen sämtliche Strassenparzellen in einem Schritt in Allmendparzellen umgewandelt und in das Grundbuch aufgenommen werden. Die dazu notwendigen Änderungen der Verordnung über das Grundbuch und der Verordnung über die amtliche Vermessung sollen per 1. September 2020 in Kraft treten. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • Grossen Rat zum Stand und zur Entwicklung der Immissionen nichtionisierender Strahlung berichtet. Gemäss der aktuellen Feldstärkekarte des Jahres 2019 betragen die Immissionen über den grössten Teil der berechneten Fläche 1.0 Volt pro Meter und weniger. Gemessen am tiefsten, für Rundfunk geltenden Immissionsgrenzwert entspricht das einer Ausschöpfung von weniger als vier Prozent. Gegenuber dem Referenzjahr 2010 sind die Immissionen über den grössten Teil der berechneten Fläche (annähernd) gleichgeblieben. Aufgrund der geringen Immissionen besteht kein Handlungsbedarf. (Auskunft: Axel Hettich, Abteilungsleiter Nichtionisierende Strahlung, Lufthygieneamt beider Basel, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 552 61 48)
  • die Jahresrechnung 2019 und die Bilanz per 31. Dezember 2019 des Swisslos-Sportfonds genehmigt und den Revisorenbericht für das Geschäftsjahr 2019 zur Kenntnis genommen. Die Rechnung schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von knapp 675‘000 Fr. ab. Die einzelnen Beiträge sind aufgelistet unter www.jfs.bs.ch/swisslos-sportfonds. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) diverse Verbesserungsvorschläge eingebracht, um die Zusammenarbeit der diversen Akteure wie Bundesrat, Kommission, Leistungserbringer, Versicherer und Kantone noch besser zu koordinieren und die Rolle der Kantone zu stärken. Die neuen Bestimmungen der KVV regeln unter anderem die Zusammensetzung der Kommission, die Ausrichtung von Finanzhilfen und Abgeltungen sowie die Berechnung des Finanzierungsanteils des Bundes, der Kantone und der Versicherer. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das aktualisierte Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch ein paar Anpassungen angeregt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen grundsätzlich begrüsst, gleichzeitig aber auch ein paar Anpassungen angeregt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES zur Organisation von Berufsbeistandschaften grundsätzlich begrüsst. Er hält jedoch gewisse Empfehlungen für einen zu starken Eingriff in die Kompetenz der Kantone. (Auskunft: Sarah Thönen, Leiterin des Amtes für Beistandschaften und Erwachsenenschutz, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87n 91)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Botschaft zum dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise grundsätzlich begrüsst. Er schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) an. Dabei hebt er insbesondere die Unterstützung des Bundes an den Defiziten des Ortsverkehrs hervor und fordert eine paritätische Aufteilung unter den drei Staatsebenen mit einer Bundesbeteiligung von einem Drittel. (Auskunft: Stephan Herzog, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061/267 40 81)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung begrüsst. Mit der Gesetzesänderung soll der Bund für die COVID-19-bedingten Zusatzausgaben in Höhe der 2020 geleisteten Kurzarbeitsentschädigung eine ausserordentliche Zusatzfinanzierung an die Arbeitslosenversicherung leisten können. (Auskunft: Alessandro Tani, Leiter Bereich Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf des Bundesgesetzes über den Miet- und Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Gechäftsmietegesetzt) grundsätzlich begrüsst. Der Kanton Basel-Stadt fördert in diesem Bereich bereits seit dem 13. Mai 2020 einvernehmliche Lösungen zwischen Mietvertragsparteien von Geschäftsliegenschaften und setzt dazu Anreize mit Beiträgen (Dreidrittel-Modell). Diese Regelung besticht aufgrund ihrer freiwilligen Basis und ausgewogenen Verteilung der Ausfälle. (Auskunft: Yvette Harder, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • 106 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • bei der Ersatzwahl für die per 31. August 2020 als Appellationsgerichtspräsidentin zurücktretende lic. iur. Gabriella Matefi die vorgeschlagene Dr. iur. Patrizia Schmid in stiller Wahl für gewählt. Bei der Ersatzwahl für den per 31. Dezember 2020 als Zivilgerichtspräsident zurücktretenden lic. iur. Bruno Lötscher den vorgeschlagenen lic. iur. Patrik Müller-Arenja in stiller Wahl für gewählt erklärt. Die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge hatte ergeben, dass für beide Ersatzwahlen nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen wurden, als Personen zu wählen sind und dass die vorgeschlagenen Personen die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Im Hinblick auf die Wahl eines neu geschaffenen 100%-Appellationsgerichtspräsidiums am 27. September 2020 wurden zwei Wahlvorschläge eingereicht: Zur Wahl stehen lic. iur. Marc Oser und Dr. iur. Bernhard Madörin. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • anstelle des zurückgetretenen Samuel Holzach für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission des Antikenmuseums Basel gewählt:
    • Dr. Felix Grisard
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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