Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat), die Motion Thomas Gander, SP, betreffend „Erhalt und Sicherung der touristischen Infrastruktur und der Arbeitsplätze im Hotel- und Gastgewerbe» zur Erfüllung zu überweisen. Für ein schnelles Vorgehen sieht der Regierungsrat vor, dass die in der Motion genannten Eckpunkte in eine Verordnung aufgenommen werden, welche auch weitere Details zum Ablauf von Antragsstellung und Beschlussfassung enthalten wird. Die gemäss Motion vorgesehenen finanziellen Mittel in der Höhe von 10 bis 15 Mio. Franken will der Regierungsrat aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit entnehmen. Der Regierungsrat plant, dem Grossen Rat zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher der Krisenfonds wieder auf sein bestehendes Niveau geäufnet werden kann. (Auskunft: Regierungsrat Christoph Brutschin, Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 41)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Martin Lüchinger, SP) betreffend «Aufhebung der Parkplätze am Unteren Rheinweg» abzuschreiben. Der rheinseitige Platz zwischen Bläsiring und Offenburgerstrasse wird zugunsten der Bevölkerung als Begegnungsort umgestaltet und mit zusätzlichen Veloabstellplätzen versehen. Zur Strasse hin werden mit Gräsern begrünte Steinkörbe aufgestellt. Fest montierte Bänke und saisonal vorhandene Tisch-Bank-Garnituren sollen zum Aufenthalt einladen. Bäume in Pflanztrögen sollen zusätzlich für eine angenehme Atmosphäre sorgen. Dieses Projekt konnte aufgrund hängiger Einsprachen bisher nicht realisiert werden. Mit dem nun positiven Entscheid der Baurekurskommission kann dieses Projekt auf die Saison 2021 hin umgesetzt werden. Damit wird auch die Hauptforderung der von über zweihundert Personen unterschriebenen Petition „Flanieren statt Parkieren“ erfüllt. (Auskunft: Renato Agosti, S&A-Gestaltung Stadtraum und Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 61 08)
  • dem Grossen Rat beantragt, die für den Ausbau und die Zentralisierung der Informatikinfrastrukturen an den Berufsfachschulen des Kantons Basel-Stadt (Allgemeine Gewerbeschule Basel AGS, Berufsfachschule Basel BFS, Schule für Gestaltung Basel SfG) sowie am Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt BZG) erforderlichen Ausgaben in der Höhe von 5,88 Mio. Franken zu bewilligen. Die Modernisierung und Zentralisierung sind erforderlich, weil die heutige IT-Infrastruktur der Berufsfachschulen und des BZG nicht mehr den künftigen Anforderungen der Branche und dem geänderten Nutzerverhalten von Lehrpersonen und Lernenden entspricht. Zudem werden die IT-Infrastrukturen der Berufsfachschulen und des BZG im Kanton Basel-Stadt bislang dezentral gesteuert, betrieben und weiterentwickelt. Dadurch gehen wertvolle Synergien im Bereich Entwicklung, Betrieb und Support verloren. Die Lernenden sowie Lehrpersonen sollen mit privaten IT-Endgeräten (Laptops, Tablets, Smartphones usw.) und/oder mit von der Schule bereitgestellten Geräten auf ein leistungsfähiges und sicheres Netzwerk zugreifen und standardisierte Lern- und Kollaborationsplattformen sowie branchenspezifische Fachapplikationen nutzen können. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Zoo Basel für die Jahre 2021–2024  Staatsbeiträge in der Höhe von 1,45 Mio. Fr. pro Jahr (insgesamt 5,8 Mio. Fr.) zu genehmigen. Damit soll der Zoo Basel auch weiterhin seinem vielfältigen Auftrag der Bildung und Vermittlung, des Naturschutzes, der Forschung und als Erholungs- und Erlebnisraum für ein breites Publikum nachkommen. (Auskunft: Jeannette Voirol, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat beantragt, für den gemeinsamen Fachaus-schuss Tanz und Theater der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft Staatsbeiträge in Höhe von jährlich 565'000 Franken während der Jahre 2021 und 2022 (insgesamt 1'130'000 Franken) zu bewilligen. Die Tanz- und Theaterszene der Region leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Angebotsvielfalt und kann sehr gute Erfolge ausweisen. Die entsprechenden Produktionen erreichen ein breites Publikum. Das künstlerische Potential ist hoch, ebenso wie die nationale und internationale Wahrnehmung. Dies zeigt sich besonders daran, dass Produktionen, die auf Empfehlung des Fachausschusses gefördert wurden, vermehrt zu renommierten Festivals im Ausland eingeladen werden. (Auskunft: Dr. Christoph Gaiser, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 68 18)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Jahre 2021–2024 die Weiterführung des Staatsbeitrags an den Verein Kulturbüro Basel in bestehender Höhe von 70'000 Franken pro Jahr (insgesamt 280’000 Fr.) und die Integration der bisher aus der Kulturvertragspauschale Basel-Landschaft zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 50'000 Franken pro Jahr ab 2022 (insgesamt 150'000 Fr.) zu genehmigen. Die Integration erfolgt gestützt auf den Beschluss zur neuen Kulturpartnerschaft der beiden Kantone vom 15.Januar 2020 (Grosser Rat BS) bzw. 16. Januar 2020 (Landrat BL). Die Staatsbeiträge werden dem Verein Kulturbüro Basel als Beitrag an den Betrieb gewährt, der Kulturschaffenden der Region Dienstleistungen und Materialien sowie Knowhow und Beratung anbietet. Unterstützt wird die gestalterische Kreativität primär junger Kulturschaffender in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Medienkunst, Tanz und Theater. (Auskunft: Jeannette Voirol, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • festgestellt, dass eine Rezession vorliegt und damit die erste Bedingung für den dritten Steuersenkungsschritt ab der Steuerperiode 2021 nicht erfüllt ist. Die vorgesehenen Anpassungen verzögern sich damit. Im Rahmen des Basler Kompromisses zur Steuervorlage 17 werden die Einkommenssteuern im Kanton Basel-Stadt in drei Schritten um insgesamt 70 Mio. Franken gesenkt. Der erste und zweite Steuersenkungsschritt traten mit den Steuerperioden 2019 und 2020 in Kraft. (Auskunft: Marc Enz, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80).
  • den Nutzungsplan/Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend St. Alban-Ring, Abschnitt Hardstrasse bis Engelgasse sowie den Bereich gegenüber der Liegenschaft St. Alban-Ring 284, inklusive der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Der St. Alban-Ring wird im Abschnitt Hardstrasse bis St. Jakobs-Strasse saniert, wobei auch einzelne Werkleitungen erneuert werden. Im Zusammenhang mit diesen Massnahmen wird im Abschnitt Hardstrasse bis Engelgasse die Allmend umgestaltet. Das südliche Trottoir wird verbreitert und es werden neue Baumrabatten realisiert. Die Parkplätze werden neu auf dem Trottoir angeordnet. Im gesamten Strassenabschnitt werden die Parkplätze in Längsrichtung und nicht mehr quer zur Fahrbahn angeordnet. Weiter wird die Bushaltestelle Karl Barth-Platz gemäss den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst. Gegenüber der Liegenschaft St. Alban-Ring Nr. 284 wird neu eine unterirdische Wertstoffsammelstelle eingerichtet. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • den Jahresbericht 2019/2020 der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. Die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft nimmt für den Regierungsrat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft wahr und berichtet dem Regierungsrat einmal im Jahr über ihre Tätigkeiten und Feststellungen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung betreffend Regelung der Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung begrüsst. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Vorhaben des Bundes, mit einer Gesetzesrevision die Sicherheitsvorkehrungen im Straf- und Massnahmenvollzug zu verstärken und die Rückfallgefahr gefährlicher Straftäter zu reduzieren, grundsätzlich begrüsst. Die vom Bund unterbreitete Gesetzesvorlage ist nach Ansicht des Regierungsrats aber nicht in allen Teilen zielführend. Er beantragt deshalb, die Vorlage zu überarbeiten. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Arbeitslosenversicherungsverordnung sowie der neuen ALV-Informationssystemeverordnung grundsätzlich begrüsst. Damit werden die notwendigen Grundlagen für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung geschaffen. (Auskunft: Alessandro Tani, Leiter Bereich Arbeitslosenversicherung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten grundsätzlich begrüsst. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates will das Verfahren umfassend verbessern. Namentlich sollen junge Erwachsene nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Totalrevision der Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen sowie der Änderung der Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich grundsätzlich begrüsst. Mit den neuen Verordnungen werden rechtliche Lücken geschlossen und den rasanten Entwicklungen im Bereich der genetischen Untersuchungen beim Menschen Rechnung getragen. Die Einschätzung des Bundes, dass die vorliegenden Anpassungen zu keinem nennenswerten Mehraufwand für die Kantone führen, teilt der Regierungsrat jedoch nicht. Er geht insgesamt von einem Mehraufwand im Rahmen der behördlichen Aufsicht aus. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • 34 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 1 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Ernst G. Stalder für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Schulrat der Sekundarschule De Wette gewählt:
    o   Yves Ruch

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

nach oben