Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Luca Urgese, FDP) betreffend «Schaffung einer zentralen Datenbank für Studien, Expertisen und Berichte der kantonalen Verwaltung» abzuschreiben. Der Anzug bezweckt erstens, Doppelspurigkeiten zu verhindern und sicherzustellen, dass keine unnötigen Aufträge vergeben werden, welche einen Bürokratieausbau zur Folge haben sowie zweitens die Erhöhung der Transparenz der Tätigkeit der Behörden. Der Regierungsrat teilt diese Anliegen. Da eine öffentliche Datenbank, wie im Anzug verlangt, mit verschiedenen Mängeln behaftet wäre, hat der Regierungsrat das Präsidialdepartement beauftragt, eine behördeninterne Datenbank für Gutachten einzurichten. (Auskunft: Patrick von Hahn, Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 80 59)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Tonja Zürcher, GB) betreffend «Förderung der politischen Partizipation von Migrant/innen auf Quartierebene» abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt bietet auf Quartierebene zahlreiche Möglichkeiten der informellen Begegnung und Mitwirkung. Ebenso besteht ein breites Angebot im soziokulturellen Bereich. Zudem stehen diverse Anlauf- und Beratungsstellen für verschiedenste Bedürfnisse und Anspruchsgruppen zur Verfügung, wobei spezifische Angebote sich gezielt an die Migrationsbevölkerung richten. Die bestehenden Angebote tragen ihren Teil zur Ermöglichung der Teilhabe für alle in Basel-Stadt lebenden Personen bei. (Auskunft: Michael Wilke, Leiter Diversität und Integration, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beatrice Isler, CVP) betreffend «mehrsprachige Website mit Alltagsinformationen» abzuschreiben. In Basel-Stadt konnte in den letzten Jahren ein umfangreiches, vielfältiges und mehrsprachiges Begrüssungs- und Informationsangebot für fremdsprachige Zuziehende aufgebaut werden. Die Informationsseite des Bevölkerungsamtes für Zuziehende wird zudem ständig ausgebaut und optimiert. Aus diesen Gründen wird die Realisation einer Informationsseite nach dem Vorbild von «Hallo Aargau» in Basel-Stadt nicht als notwendig erachtet. (Auskunft: Michael Wilke, Leiter Diversität und Integration, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Markus Lehmann, CVP) betreffend «Teil-Verglasung der Dreirosenbrücke» abzuschreiben. Es hat sich gezeigt, dass das ursprünglich in einer gemeinsamen Absichtserklärung mit der Novartis AG vereinbarte Kostendach nicht ausreicht. In Kenntnis der für das Projekt zu erwartenden Realisierungskosten von rund 10 Millionen Franken sind beide Parteien übereingekommen, auf eine Teilverglasung der Dreirosenbrücke zu verzichten. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend «Veloparking am Bahnhof SBB» abzuschreiben. Seit Anfang November 2020 steht fest, dass die Firma ISS die Bewirtschaftung des Veloparkings wieder übernimmt. Im Vertrag mit dem Provider ist festgehalten, dass die Mietflächen beim Veloparking an velofreundliche Nutzungen vermietet werden müssen. Damit sind die Rahmenbedingungen so weit als möglich vom Kanton vorgegeben. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Kommunikation & Marketing, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Alexander Gröflin, SVP) betreffend «Eindämmung der E-Scooter-Flut in Base» abzuschreiben. Grundsätzlich gelten sowohl bezüglich des Fahrens wie auch des Abstellens von E-Trottinetts dieselben Regeln wie für Fahrräder. Schon heute kann die Kantonspolizei Basel-Stadt falsch parkierte E-Trottinetts einsammeln. Die Kantonspolizei darf Fahrzeuge jedoch nur wegschaffen, sofern ihre Halterin oder ihr Halter bzw. ihre Besitzerin oder ihr Besitzer nicht innert nützlicher Frist erreicht werden kann oder der polizeilichen Aufforderung nicht Folge leistet. Da es sich bei den meisten E-Trottinetts in Basel um Verleih-Fahrzeuge handelt, ist die Halterin – namentlich die Verleihfirma – der Kantonspolizei bekannt. In diesen Fällen werden zudem Lenkerermittlungen vorgenommen und bei Verstössen Ordnungsbussen ausgestellt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Stiftung Wildt’sches Haus in den Jahren 2021-2024 einen Staatsbeitrag in der Höhe von insgesamt maximal 480’000 Franken (maximal 120’000 Franken pro Jahr) im Sinne einer Defizitgarantie zu bewilligen. Die Gesellschaftsräume des Wildt’schen Hauses stehen gemäss Stiftungsurkunde dem Regierungsrat, der Universität sowie der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften für Repräsentation, Sitzungen und sonstige Zwecke unentgeltlich zur Verfügung. An Private und Organisationen, die nicht explizit über ein Nutzungsrecht ohne Kostenfolgen verfügen, werden die Räumlichkeiten zu einem angemessenen Preis vermietet. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Leiterin Bereich Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • in Erfüllung der Motion der Bau- und Raumplanungskommission betreffend Stadtbildkommission die Bau- und Planungsverordnung basierend auf dem Vernehmlassungsentwurf vom Sommer 2017 angepasst, vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 18. Januar 2018, https://www.bs.ch/nm/2018-stadtbildkommission-regierungsrat-empfiehlt-an-bestehender-regelung-festzuhalten-rr.html). Danach wird die Stadtbildkommission nach wie vor die Gestaltung sämtlicher Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen auf Stadtgebiet beurteilen. Ihre Beurteilung hat aber nur noch verbindlichen Charakter, wenn sie die Schonzone oder Fälle von grosser Tragweite oder grundsätzlicher Natur betrifft. Bei Vorhaben in der Schutzzone liegt die Beurteilung nach wie vor in der Kompetenz der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde und somit der Kantonalen Denkmalpflege. In allen anderen Fällen haben die Entscheide der Stadtbildkommission empfehlenden Charakter. (Auskunft: Jürg Degen, S&A-P Städtebau und Architektur, Nutzungsplanung, Tel. 061/267 92 17)
  • nach der Revision der Bestimmungen über die Quellensteuer im Steuergesetz die Steuerverordnung entsprechend angepasst. Zudem wird im Zusammenhang mit der Einführung des eSteuerkontos eine Bestimmung betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bzw. des Steuerrückbehalts USA eingefügt. (Auskunft: Marc Enz, Stv. Steuerverwalter, Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • die Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV per 1. Januar 2021 angepasst. Für die Berechnung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV wird ein Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf anerkannt. Dieser wird vom Bundesrat periodisch an die Preis-, Lohn- und Rentenentwicklung angepasst, so auch wieder per 1. Januar 2021. Als Folge davon hat der Regierungsrat auch die Höhe des allgemeinen Lebensbedarfs für die kantonalen Beihilfen zur AHV und IV gemäss den gesetzlichen Bestimmungen um den gleichen Betrag erhöht und damit die Höhe der kantonalen Beihilfen gesichert. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt wird ermächtigt, ab 1. Januar 2021 die Vergütung von Leistungen der Informations- und Beratungsstellen Behindertenhilfe (INBES) aufgrund von Beratungsgutscheinen im Umfang von 186‘250 Franken pro Jahr einzuführen. Die INBES werden bisher noch zu wenig genutzt. Mit der Einführung von Beratungsgutscheinen soll das Angebot der INBES noch besser bekannt werden. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • Ausgaben in Höhe von 800‘000 Franken für die Umsetzung von Massnahmen zur Förderung von Biodiversität, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zulasten der Erfolgsrechnung des Mehrwertabgabefonds bewilligt. So soll die Umstellung auf umweltfreundlichere Dünger- und Pflanzenschutzmittel – beispielsweise bei der Sportplatzpflege – geprüft werden, um das Grundwasser von Schadstoffen zu entlasten und die Insektenwelt zu schonen. Zudem soll die Biodiversität der Grünflächen, zum Beispiel auch von städtischen Liegenschaften, mit einer geeigneten Bewirtschaftung stärker gefördert werden, als dies heute der Fall ist. 2018 erhielt die Stadt Basel das Label GRÜNSTADT SCHWEIZ auf der Stufe «Silber». Die Re-Zertifizierung 2024 soll zeigen, ob die mit den genannten Massnahmen angestrebten Ziele erreicht werden konnten und damit ein Gold-Label erzielt werden kann. Vgl. dazu auch die heutige Medienmitteilung zum Thema «Mehr Biodiversität – Kanton erhält Geld aus dem Nationalen Finanzausgleich». (Auskunft: Yvonne Aellen, Leiterin Grünflächenunterhalt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 31)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen grundsätzlich begrüsst. Bei einzelnen geplanten Anpassungen hat der Regierungsrat aber Bedenken. So sollte die Förderung umweltfreundlicher Technologien und alternativer Antriebssysteme mit den entsprechenden Vorgaben des EU-Rechts übereinstimmen. In Bezug auf das automatisierte Fahren bestehen erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der damit tatsächlich zu erwartenden Auswirkungen. Zudem steht der Regierungsrat einer Ausdehnung des Schutzhelm-Obligatorium ablehnend gegenüber, weil dadurch ein Rückgang der Velos- und E-Bike-Fahrer zu befürchten ist. Das würde den Bestrebungen, nicht- bzw. leichtmotorisierten Fahrzeuge zu fördern, entgegenstehen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches die vorgesehene Stärkung der Besitzesrechte bei widerrechtlichen Häuser- und Grundstücksbesetzungen grundsätzlich begrüsst. Es besteht ein Bedürfnis nach einem griffigen und schnellen Verfahren in bestimmten Fällen von Häuser- und Grundstücksbesetzungen. Nicht einzusehen ist vor diesem Hintergrund aber, weshalb die vorgeschlagene Änderung nicht konkret auf Haus- und Grundstücksbesetzer beschränkt und entsprechend formuliert ist. Andere Anwendungsfälle sind praktisch kaum vorstellbar bzw. es bestehen bereits verfahrensrechtliche Mittel um solche Eingriffe wirksam abzuwehren. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative «Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe» die Schaffung einer Ausnahmebestimmung im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe begrüsst. Die Schweizergardisten leisten einen einmaligen Einsatz für das Ansehen der Schweiz im Ausland. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der vom Bundesrat vorgesehenen Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung vorbehaltlos zugestimmt und die Verlängerung des vereinfachten, summarischen Verfahrens im Zusammenhang mit der Kurzarbeit begrüsst. (Auskunft: Alessandro Tani, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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