Die Liegenschaften Elsässerstrasse 128–132 werden geschützt

Der Regierungsrat nimmt die Liegenschaften Elsässerstrasse 128, 130 und 132 ins kantonale Denkmalverzeichnis auf. Damit bleiben drei für die Bebauung des St. Johann-Quartiers typische Mehrfamilienhäuser erhalten. Die drei Vorderhäuser an der Ausfallstrasse ins benachbarte Frankreich sind Zeugnisse der Basler Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und besitzen einen hohen städtebaulichen und baukünstlerischen Zeugniswert.

Der Regierungsrat stuft die Liegenschaften Elsässerstrasse 128, 130 und132 wegen ihres städtebaulichen und baukünstlerischen Zeugniswerts sowie aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als erhaltenswürdige, hochrangige Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ein und hat die Eintragung der Liegenschaften ins Denkmalverzeichnis beschlossen.

Die Gebäude wurden 1900/01 von den Baumeistern Albert Vogt-Werdenberg (Nr. 128 und 130) und Friedrich Engler (Nr. 132) entworfen und ausgeführt. Mit ihren charakteristischen Ladenlokalen im Erdgeschoss und den Durchfahrten zu den Werkstattgebäuden im Hinterhof bilden sie die repräsentative Mittelpartie einer typischen Blockrandbebauung der Jahrhundertwende. Die Liegenschaften bilden im Verbund des Gevierts um Elsässer-, Hüninger-, Kraft- und Lichtstrasse ein erhaltens­wertes Ensemble, das in bauzeitlicher Struktur und Substanz nahezu intakt erhalten ist und ein städtebaulicher Beleg für die zunehmende Verbindung von Wohnen und Arbeiten um die Jahrhundertwende ist.  An der Ausfallstrasse nach Frankreich gelegen – im 19. Jahrhundert war die Elsässerstrasse noch als „Strasse nach St. Louis benannt“ – markiert der Blockrand mit den drei Häusern den Eingang zur Stadt, wodurch ihnen ein hoher Situationswert zu­kommt.

Die Eigentümerschaft lehnt die Unterschutzstellung ab. Ohne Unterschutzstellung könnten die drei Mehrfamilienhäuser abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Da keine Einigung bezüglich eines Schutzvertrags erzielt werden konnte, hat der Denkmalrat beim Regierungsrat die Eintragung des Objektes ins Denkmalverzeichnis beantragt. Die identitätsstiftende Bedeutung der Liegenschaften und das grosse Interesse der Öffentlichkeit an der Erhaltung gehen auch aus zwei Petitionen hervor, die mit 2‘000 Unterschriften eingereicht wurden. Der Erhalt der Liegenschaften wird nun durch die Unterschutzstellung sichergestellt. Der Schutzumfang umfasst das Äussere, die Erschliessungs- und Grundrissstruktur sowie die bauzeitliche Ausstattung im Innern des Hauses. Die Werkstattgebäude im Hinterhof können mit zonenkonformen Neubauten ersetzt werden.

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