Heutiger BaZ-Artikel zur Abstimmung über den Mindestlohn entbehrt der Grundlage

In der heutigen Basler Zeitung (BaZ) wird die Behauptung aufgestellt, bei der Abstimmung über die Mindestlohn-Initiative und deren Gegenvorschlag seien 5000 Stimmen ungültig gewesen. Das ist falsch. Die BaZ zählt fälschlicherweise ungültige Stimmen und leer abgegebene Stimmen zusammen – obwohl die Staatskanzlei sie vorab ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat. Leere Stimmen sind aber reguläre Stimmabgaben. Die Behauptung der BaZ, Stimmende, die ihre Stimme leer abgegeben haben, hätten «einen Fehler gemacht», erweist sich als haltlos.

Wie eine leere Stimme abgegeben wird, kann an einem Beispiel erklärt werden: Jemand kreuzt bei der Frage, ob er oder sie den Gegenvorschlag annimmt, ein «Ja» an. Bei der Frage, ob die Initiative angenommen werden soll, setzt er oder sie weder bei «Ja» noch bei «Nein» ein Kreuz, sondern lässt das Feld leer. Damit zeigt sich auf dem Stimmzettel, dass die Person den Gegenvorschlag annimmt und die Initiative weder annimmt noch ablehnt. Ebenso kann die Person sowohl der Initiative wie auch dem Gegenvorschlag zustimmen, kann aber die Stichfrage leer lassen, wenn sie sich nicht zwischen Initiative und Gegenvorschlag entscheiden möchte. Sie stimmt auch so vollkommen gültig ab. Die Behauptung der BaZ, die stimmende Person habe in diesem Fall «einen Fehler gemacht», entbehrt der Grundlage.

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