Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • im Zusammenhang mit den am 13. Januar 2021 verlängerten und verschärften Massnahmen auf Bundesebene die Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie bis Ende Februar 2021 verlängert und geändert. Dabei wurde die Schliessung der Sportanlagen teilweise an die Bundesregelung angeglichen. Ab dem 23. Januar 2021 dürfen somit auch im Kanton Basel-Stadt Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in festen Gruppen von maximal 15 Personen Sportanlagen wieder nutzen. In diesem Sinn hat der Regierungsrat auch die Schreiben von Sportvereinen beantwortet (Auskunft: Regierungsrat Dr. Conradin Cramer, Vorsteher des Erziehungsdepartements, Tel. 061 267 84 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Oliver Bolliger betreffend «sinnvoller Regulierung von Geld­spielautomaten im Kanton Basel-Stadt» als Anzug zu überweisen. Die Spielsuchtsituation wird nach dem Inkrafttreten des Einführungsgesetzes innert drei Jahren evaluiert. Bei Bedarf soll dann die Spielsuchtprävention intensiviert werden. Zudem ist die Motion aufgrund der Bundeskompetenzen im Bereich des Geldspiels teilweise rechtlich unzulässig. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, der Sozialhilfe für die Durchführung eines Pilotprojekts zur Reduktion der Sozialhilfekosten durch gezielten Einsatz von zusätzlichen Personalressourcen für die Jahre 2022-2027 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 6'804’666 Franken zu bewilligen. Damit wird das Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Luca Urgese, FDP, betreffend «Pilotprojekt für eine Reduktion der Sozialhilfekosten durch eine tiefere Fallbelastung») umgesetzt und auf die spezifische Ausgangslage in der Sozialhilfe Basel-Stadt ausgerichtet. Das Pilotprojekt sieht vor, fünfeinhalb zusätzliche Vollzeitstellen in bestimmten Spezialbereichen der Sozialhilfe einzusetzen, wo mit einiger Wahrscheinlichkeit substanzielle Einnahmen generiert werden können. (Auskunft: Ruedi Illes, Amtsleitung Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • dem Grossen Rat darüber berichtet, dass der Kanton mit der Fortführung des Programmes für Kostenbeiträge zur Sanierung bei Lärmbelastungen ab Alarmwert seine gesetzliche Pflicht zur Lärmsanierung von Strassen bzw. zur Finanzierung von Ersatzmassnahmen erfüllt. Durch Kostenbeiträge an Schallschutzfenster unter gewissen Voraussetzungen wird ein zusätzlicher Beitrag im Sinne des Umweltschutzgesetzes geleistet, um die Bevölkerung vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • das Justiz- und Sicherheitsdepartement (Kantonspolizei) mit dem Aufbau und der Leitung einer kantonalen Bussenadministration beauftragt. Der Regierungsrat hat mit der per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzten Verordnung über die Zuständigkeiten zur Erhebung von bundesrechtlichen Ordnungsbussen fünf weitere Verwaltungsbehörden bezeichnet, die zur Erhebung von bundesrechtlichen Ordnungsbussen legitimiert sind. Gegenüber diesen hat die Kantonspolizei gemäss im Rahmen des Ordnungsbussenverfahrens Weisungsbefugnis. Im Weiteren wurden auch auf kantonaler Ebene Tatbestände in das kantonale Ordnungsbussenverfahren überführt, die durch weitere Verwaltungsbehörden geahndet werden können. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • Ausgaben aus dem Kompetenzkonto von maximal 250'780 Franken für die Unterbringung von Obdachlosen aus dem EU-/EFTA-Raum in der Männer-Notschlafstelle während der kalten Winterperiode bewilligt. Personen, die aktuell in der Männernotschlafstelle übernachten, erhalten wegen der Platzknappheit neu eine Unterkunft in Hotelzimmern. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 07)
  • das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur Unterschutzstellung des Naturobjektes Autal, Gemeinde Riehen durchzuführen. Das Gebiet Autal in Riehen ist vor allem als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung sehr wertvoll und zeichnet sich darüber hinaus durch eine Vielfalt seltener, geschützter sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten aus. Um dieses Naturobjekt langfristig zu erhalten, soll es in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Stadt aufgenommen und unter Schutz gestellt werden. (Auskunft: Christoph Hügli, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel 061 267 67 22)
  • den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinie sowie die Umgestaltung der Weilstrasse in Riehen, Abschnitt Weilteichweg bis Zoll Weil, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenlinien, genehmigt. Im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten sind verschiedene Aufwertungsmassnahmen vorgesehen. (Auskunft: Daniel Hofer, Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen des Grundbuchs für eine bessere Personenidentifikation und für eine zentrale landesweite Grundstücksuche für berechtigte Personen grundsätzlich begrüsst. Angeregt wurde, den zusätzlichen Aufwand für die kantonalen Grundbücher zu begrenzen. (Auskunft: Annatina Wirz, Leiterin Grundbuch Basel-Stadt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 84)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Vorhaben des Bundes begrüsst, mit der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente das Patentrecht zu modernisieren. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • 69 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 10 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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