Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • den Grundsatzentscheid gefällt, den bislang ungenutzten Baubereich nördlich angrenzend an den Erlenmattplatz einer baulichen Nutzung mit Schwerpunkt Wohnen zuzuführen. Neben dem damit entstehenden Wohnraum sollen zusätzlich Möglichkeiten etwa für Freizeit, Sport und Gastronomie geschaffen werden mit einem starken Bezug zum Erlenmattplatz. Dieser heute auf die ursprünglich vorgesehene Trendsporthalle ausgerichtete grosszügig dimensionierte Platz (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 26. Januar, https://www.bs.ch/nm/2021-die-trendsporthalle-bleibt-im-hafen-rr.html) könnte künftig differenzierter und mit weiteren Grünelementen gestaltet werden. Die genauen Nutzungsmöglichkeiten und Bedarfe werden im Laufe des Jahres in Zusammenarbeit mit Quartiervertretungen und Behörden ermittelt; die Vorbereitungen zur Mitwirkung sind bereits aufgegleist. (Auskunft: Martin Sandtner, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 27)
  • die Geltungsdauer der Zulassungs-Einschränkungs-Verordnung bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Der revidierte Artikel 55a KVG und die neue Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich werden per 1. Juli 2021 in Kraft treten. Damit die Kantone genügend Zeit für die Festlegung der Höchstzahlen erhalten, sehen die Übergangsbestimmungen des KVG betreffend die neue Zulassungseinschränkung vor, dass sich das bisherige Recht bis zur Anpassung der kantonalen Regelungen an das neue Recht um maximal zwei Jahre verlängert. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
  • die angepassten Eckwerte der Anstellungsverhältnisse an der Universität Basel genehmigt. Mit Beschluss vom 10. Mai 2021 hat der Universitätsrat einer Anpassung der Gehaltsordnung zugestimmt, welche eine Änderung der Lohnklasseneinreihung für Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren nach sich zieht. Die Anpassungen schaffen die derzeitige Ungleichbehandlung von Assistenzprofessuren mit und ohne Tenure Track ab. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • der kantonalen Vergütungstabelle für die Leitung von freiwilligen Kursen/Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend+Sport (J+S) hinsichtlich der Entschädigung «Kursleiter/in V, Kaderschulung» und die Neuauflistung der Funktion «Köchin/Koch» genehmigt. Der Kanton folgt der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten, welche eine nationale Vereinheitlichung der Ansätze fordert. Dadurch kann sichergestellt werden, dass weiterhin geeigneten Expertinnen und Experten für die Aus- und Weiterbildung gefunden werden. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • die Änderung des Gebührentarifs der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Gas genehmigt. Der Regierungsrat unterstützt die Tarifkalkulation der IWB, die in Abweichung von den Empfehlungen des Preisüberwachers eine kalkulatorische Verzinsung beim Netz von 4,2 % sowie eine maximale Abschreibungsdauer für alle Anlagen von 50 Jahren und nicht länger vorsieht. Mit der gleichzeitigen Senkung des Mediumpreises resultiert für durchschnittliche Gaskunden eine leichte Tarifreduktion. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt beauftragt, den Bericht „Wirtschaftsflächen im Kanton Basel-Stadt 2020 / 2021“ zu veröffentlichen. Aufgrund der starken wirtschaftlichen Entwicklung und der ambitionierten Zielsetzung des Kantons, bis 2035 das Potenzial für zusätzliche 30'000 Arbeitsplätze zu schaffen, kommt der Entwicklung neuer Flächenangebote auf den eine hohe Bedeutung zu. Deshalb gibt der Bericht auch Auskunft über den aktuellen Stand der laufenden Entwicklungsplanungen der Transformationsgebiete mit wirtschaftlichem Schwerpunkt und damit eine Übersicht über die Angebotsperspektive für Wirtschaftsflächen. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Teilrevision des Wasserbaugesetzes mit den vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich begrüsst. Das Ziel einer offenen Gestaltung des Gesetzes trifft die Bedürfnisse der kantonalen Fachstellen, schreibt der Regierungsrat. (Auskunft: Guido Derungs, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.061 267 93 41)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika und die Anpassungen zur Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) grundsätzlich begrüsst. Dies insbesondere auch in Anbetracht der Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten im Rahmen von klinischen Versuchen. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol die vorgesehene Erhöhung der Pflichtlagerhaltung begrüsst. Damit soll die Versorgungssicherheit in der Schweiz bei Importstörungen erhöht und das Risiko kurz- und mittelfristiger Versorgungsengpässe bei massiv gesteigerter Nachfrage im Pandemiefall gesenkt werden. (Auskunft: Thomas Steffen, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 32)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Chemikalienverordnung begrüsst Damit soll sichergestellt werden, dass für alle wichtigen Stoffe in der Schweiz sicherheitsrelevante toxikologische und ökotoxikologische Daten vorhanden sind. Ebenso begrüsst der Regierungsrat die neue Rechtsgrundlage für Vollzugsmassnahmen der Kantone bei Verstössen gegen Umgangsvorschriften. Diese wird auf Anregung kantonaler Chemikalienfachstellen geschaffen. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Chemiesicherheitsinspektor, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgezogene Revision des Tierarzneimittelrechts begrüsst. Die geplanten Änderungen bezwecken eine Anpassung an das Recht der EU und damit einen Abbau von Handelshemmnissen. Die Arzneimittelsicherheit und Lebensmittelsicherheit bleiben hierbei in gleichem Masse gewährleistet wie bisher. Zudem stimmen die Bestimmungen in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika mit der Strategie zu Antibiotikaresistenzen überein und kommen damit letztlich der öffentlichen Gesundheit zugute. (Auskunft: Dr. Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verordnungsentwurf des Bundes über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit begrüsst. Der vorgesehene Erlass regelt die Umsetzungsbestimmungen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung verschiedene Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie begrüsst. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Covid-19 Verordnung Zertifikate unterstützt. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung eines «Zertifikat Light» als Kopie des Covid-Zertifikats ohne Gesundheitsdaten.
  • fünfzehn Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • fünf Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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