Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe: 7.1 Millionen Franken wurden ausbezahlt

In der zweiten Auflage des Basler Dreidrittel-Modells wurden insgesamt 1045 Unternehmen unterstützt. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag lag bei 6829 Franken. Das Basler Modell der Mietzinshilfe setzt eine Einigung zwischen Mieter- und Vermieterschaft voraus und stiess auf grosse Resonanz.

Das Parlament hat im Februar 2021 beschlossen, die Corona-Mietzinshilfe für Unternehmen neu aufzulegen. Das sogenannte Basler Dreidrittel-Modell reduziert für betroffene Unternehmen den Mietzins um zwei Drittel. Ein Drittel der Kosten wird dabei vom Kanton Basel-Stadt übernommen und die Vermieterschaft verzichtet freiwillig auf einen Drittel der Mieteinnahmen.

94 Prozent der Gesuche wurden bewilligt

In der zweiten Auflage der Corona-Mietzinshilfe sind beim Finanzdepartement Basel-Stadt bis Ende Oktober 1114 Gesuche eingegangen. 94 Prozent davon wurden bewilligt. Bei den abgelehnten Gesuchen bestand entweder kein Anspruch oder diese wurden doppelt eingereicht. Fünf Gesuche sind derzeit noch in Bearbeitung.

Gastronomiebranche stark betroffen

Pro Gesuch wurden durchschnittlich 6829 Franken ausbezahlt. Das entspricht einer Gesamtsumme von 7.1 Millionen Franken. Eine grosse Nachfrage nach Mietzins-Unterstützung bestand insbesondere in der Gastronomie mit mehr als der Hälfte der Gesuche. Bei den ausbezahlten Beträgen liegt der Anteil der Gastronomie sogar bei knapp 70 Prozent. Zahlreiche Gesuche kamen auch aus dem Detailhandel sowie den Dienstleistungsbranchen in den Bereichen Sport, Unterhaltung und Erholung.

Hinweise:

Am 3. Februar 2021 hat der Grosse Rat einstimmig eine Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe an Basler Geschäfte beschlossen («Dreidrittel-Modell», siehe dazu auch die Medienmitteilung vom 20. Januar 2021). Weitere Informationen zur Mietzinshilfe sind unter https://www.fd.bs.ch/COVID-19/mietzinshilfe-ii.html verfügbar.

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