Die WAK erweitert den Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen um höhere Sozialabzüge und eine Senkung der oberen beiden Einkommenssteuersätze

Der regierungsrätliche Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen umfasst mehrere Massnahmen zur steuerlichen Entlastung der Bevölkerung. Der Regierungsrat hat die Möglichkeit genutzt, um verschiedene politische Vorstösse in einem Steuerentlastungspaket für die ganze Bevölkerung zusammenzufassen. Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) beantragt dem Grossen Rat mit 11 zu 2 Stimmen, dem Steuerentlastungspaket mit zwei Ergänzungen zuzustimmen. Als zusätzliche Massnahmen beantragt die Kommission die Senkung des mittleren und des oberen Einkommenssteuersatzes um je 0.75 Prozentpunkte sowie die Erhöhung der Sozialabzüge um 400 Franken pro Person. Diese Erweiterung hat für den Kanton zusätzliche Mindereinnahmen von rund 20 Mio. Franken pro Jahr zur Folge.

Die Gemeindeinitiative Riehen „Entlastung von Familien“ fordert die Erhöhung des Sozialabzugs für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind von 7‘900 Franken auf 9‘300 Franken. Der Regierungsrat schlägt eine Teilumsetzung der Forderung vor. Der Kinderabzug soll lediglich auf 8‘600 Franken erhöht werden. Aufgrund der weiteren vorgeschlagenen Massnahmen wird die steuerliche Entlastung für Familien insgesamt höher ausfallen, als wenn lediglich die Initiative umgesetzt würde. 

Gegenvorschlag des Regierungsrats

Ausgehend von verschiedenen politischen Vorstössen beantragt der Regierungsrat zusätzlich zur Senkung des Sozialabzugs für Kinder Entlastungsmassnahmen beim Kinderdrittbetreuungsabzug, beim Versicherungsabzug, beim Unterstützungsabzug sowie eine Senkung des untersten Einkommenssteuersatzes um 0.75 Prozentpunkte auf 21.00 Prozent.

Ohne dass ein politischer Vorstoss vorliegen würde, beantragt der Regierungsrat ausgehend von Standortüberlegungen zudem eine Senkung der Vermögenssteuer.

Der Gegenvorschlag des Regierungsrats führt zu rund 68 Mio. Franken Mindereinnahmen für den Kanton im Vergleich zum bestehenden Finanzplan ab 2024.

Einschätzung der WAK

Die Kommission hat die Stossrichtung des vom Regierungsrat vorgelegten Gegenvorschlags zur Gemeindeinitiative positiv aufgenommen. Dass mit der Vorlage die weiteren politischen Forderungen aus dem Grossen Rat umgesetzt werden, ermöglicht eine Gesamtsicht auf die geplanten Entlastungen und die finanziellen Auswirkungen. Kontrovers diskutiert wurde aber die vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahme, auch die Vermögenssteuertarife zu senken. Während für einen Teil der Kommission Standortargumente und der interkantonale Vergleich der Vermögenssteuerbelastung durchaus für eine Senkung der Vermögenssteuer sprechen und von diesem Teil der Kommission auch eine über den regierungsrätlichen Vorschlag hinausgehende Senkung der Vermögenssteuer angestrebt wurde, sprechen für einen anderen Teil der Kommission Argumente aus der Perspektive der ungleichen Vermögensverteilung in Basel-Stadt gegen eine Senkung. Dieser Teil der Kommission wollte darum die Vermögenssteuersenkung weniger stark ausgestalten und die Steuerausfälle im Vergleich zum Ratschlag um die Hälfte mindern. Schliesslich aber ist die Kommission im Sinne eines Kompromisses zum Schluss gelangt, dem Vorschlag des Regierungsrats in diesem Punkt zu folgen.

Erweiterung des Steuerentlastungspakets durch die WAK

Die WAK hat mit 11 zu 2 Stimmen eine Erweiterung des Entlastungspakets beschlossen. Einerseits sollen der mittlere und der obere Einkommenssteuersatz – analog zum unteren Einkommenssteuersatz – um 0.75 Prozentpunkte auf 27.25% resp. 28.25% gesenkt werden. Davon profitieren Personen mit hohen Einkommen. Mit dieser Massnahme soll die Verschärfung der Progression im Steuertarif gemindert und ein Zeichen gegenüber Steuerzahlenden mit hohen Einkommen gesetzt werden. Für den Kanton bedeutet diese Massnahme Mindereinnahmen in der Höhe von 8 Mio. Franken.

Andererseits beantragt die Kommission die Erhöhung des Sozialabzugs um 400 Franken pro Person. Davon profitieren alle Steuerpflichtigen und vor allem auch jene mit tieferen Einkommen. Damit wird ein Zeichen gegenüber Steuerzahlenden mit eher tiefen Einkommen gesetzt. Diese Massnahme geht mit geschätzten Mindereinnahmen für den Kanton von rund 12 Mio. Franken einher.

Die Kommission ist der Überzeugung, dass der erweiterte Gegenvorschlag alle Bevölkerungsgruppen angemessen berücksichtigt. Eine Entlastung von hohen Einkommen und Vermögen ist ebenso vorgesehen, wie eine Entlastung der unteren Einkommen. Damit gelingt es, den Fokus des Steuerentlastungspakets sowohl auf den unteren Mittelstand als auch auf die Standortattraktivität für hochqualifizierte Fachkräfte zu legen.

Die Erweiterung des Gegenvorschlags führt zu höheren Mindereinnahmen für den Kanton. Insgesamt ist in Bezug auf den aktuellen Finanzplan ab 2024 mit Mindereinnahmen von geschätzt gesamthaft 88 Mio. Franken zu rechnen. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Umfang des Entlastungspakets mit der guten Finanzsituation des Kantons im Einklang steht.

Sofern die Vorlage per 1. Januar 2023 in Kraft treten kann, fallen die Mindereinnahmen für den Kanton ab 2024 an. Dies weil im Kanton Basel-Stadt die Steuern erst im Folgejahr fällig werden. Ob die Vorlage bereits per 2023 in Kraft gesetzt werden kann, hängt vom Zeitpunkt des allfälligen Rückzugs der Gemeindeinitiative und von der allfälligen Ergreifung des Referendums ab.

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