E-Mobilität: Regierungsrat will den Aufbau von Ladeninfrastrukturen in Parkhäusern und Parkierungsanlagen fördern

Um die E-Mobilität im Kanton Basel-Stadt zu fördern, will der Regierungsrat den Ausbau der Ladeinfrastruktur in öffentlichen Parkhäusern und Parkierungsanlagen fördern. Mit einem neu eingerichteten Fonds sollen die Kosten von Grundinstallationen für Ladeinfrastrukturen unterstützt werden. Den Ratschlag zur Förderung der Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Parkierungsanlagen legt der Regierungsrat nun dem Grossen Rat vor.

Die Dekarbonisierung des motorisierten Verkehrs ist eine zentrale Massnahme der kantonalen Klimapolitik und trägt massgeblich dazu bei, dass Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen. Im Ratschlag «Gesamtkonzept Elektromobilität» hat der Regierungsrat im Jahr 2019 Massnahmen präsentiert, wie die Elektromobilität im Kanton Basel-Stadt gefördert werden soll. Entscheidend für den Umstieg auf Elektroautos ist ein ausreichendes Angebot an Ladestationen.

Nebst dem bereits bewilligten Darlehen an die IWB für den Bau von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen in der blauen Zone, will der Regierungsrat darüber hinaus den Aufbau von Ladeinfrastrukturen in Parkhäusern und Parkierungsanlagen fördern.

Förderbeiträge für Grundinstallationen von Ladeinfrastrukturen
Da hohe Initialkosten für Grundinstallationen von Ladeinfrastrukturen ein Hemmnis darstellen können, will der Regierungsrat die Kosten für die Grundinstallationen von Ladeinfrastrukturen mit Förderbeiträgen unterstützen. Die Förderbeiträge für die Grundinstallation sollen bis zu 60% der anrechenbaren Kosten umfassen. Der Regierungsrat rechnet mit notwendigen Fördermitteln von 10,8 Mio. Franken. Damit der Aufbau der Ladeinfrastrukturen möglichst rasch vorangeht, will der Regierungsrat die Förderbeiträge zeitlich begrenzen: Anträge für Förderbeiträge müssen bis 2030 bestellt werden.

Für die Finanzierung der Förderbeiträge soll ein «Zuschlag für die Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs» (ZEM) beim Strombezug an Ladestationen erhoben werden. Dieser beträgt 2,5 Rappen/kWh und fällt bei sämtlichen Ladenstationen an, deren Bau mit Förderbeiträgen unterstützt wurde. Um einer Verteuerung des Ladevorgangs zu begegnen, soll der Strombezug an besagten Ladestationen vor der Lenkungsabgabe befreit werden.

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