Erweiterung der Mietbeiträge auf alle Haushalte mit tiefen Einkommen

Der Regierungsrat schickt die Totalrevision des Mietbeitragsgesetzes (MBG) in die öffentliche Vernehmlassung. Mit der geplanten Gesetzesanpassung sollen neu auch voll erwerbstätige Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder berücksichtigt werden. Die Erweiterung der Anspruchsberechtigten reduziert die Einkommensschwelle beim Austritt aus der Sozialhilfe und stärkt ihre Kaufkraft. Zudem kann die Verfassungsbestimmung «Recht auf Wohnen» noch wirksamer umgesetzt werden.

Die Mietkosten machen zusammen mit den Krankenversicherungsprämien bei Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen einen erheblichen Anteil des Budgets aus. Die Mieten sind in den letzten Jahren stetig anstiegen und werden aufgrund des Referenzzinssatzes in diesem Jahr weiter ansteigen. Heute besteht im Kanton Basel-Stadt die Möglichkeit, dass finanziell schlechter gestellte Familien mit Kindern Mietbeiträge erhalten. Mit der geplanten Revision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen möchte der Regierungsrat diese bewährte Unterstützungsleistung auf voll erwerbstätige Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder ausweiten. Denn diese Personen stellen einen gewichtigen Anteil der armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Haushalte im Kanton dar.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Mietbeiträge künftig auch für kinderlose Personen ab 25 Jahren und bis zum ordentlichen Rentenalter zu öffnen. Heute haben Menschen mit einem Einkommen leicht über dem Existenzminimum weniger Geld zur Verfügung, als Menschen in der Sozialhilfe. Dies soll sich ändern. Mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Mietbeiträge wird die Schwelle beim Austritt aus der Sozialhilfe deutlich reduziert und so eine einfachere Ablösung erreicht. Ausserdem kann durch die finanzielle Entlastung dem Eintritt in die Sozialhilfe vorgebeugt werden. Mit der Erweiterung der beitragsberechtigten Haushalte kann das in der basel-städtischen Verfassung festgeschriebene «Recht auf Wohnen» wirksamer umgesetzt werden.

Die Neuerung führt zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von gesamthaft 4.35 Millionen Franken inklusive dem Verwaltungsaufwand. Ende 2022 wurden gut 2’200 Haushalte (8’000 Personen) mit Familienmietzinsbeiträgen unterstützt. Mit der Erweiterung der Anspruchsberechtigten ist mit rund 1’700 zusätzlichen Haushalten resp. ca. 2’000 Personen zu rechnen, welche Mietbeiträge erhalten und so ihr Armutsrisiko reduzieren können.

Die Ausweitung der Anspruchsberechtigten ist auch das Anliegen eines parlamentarischen Vorstosses (Anzug Thomas Widmer-Huber, EVP, betreffend «eine soziale Wohnpolitik: das Instrument der Mietzinsbeiträge nutzen»). Nach Auswertung der Vernehmlassung kann dieser Vorstoss mit der definitiven Vorlage zur Gesetzesänderung an den Grossen Rat beantwortet werden.

Hinweise:

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Mietbeitragsgesetzes läuft vom 23. August bis 23. November 2023 und steht allen interessierten Personen, Institutionen, Fachverbänden und Organisationen offen. Rückmeldungen sind schriftlich per Mail an asb@bs.ch oder per Post an das Amt für Sozialbeiträge, Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel zu richten.

Die Unterlagen sind im Internet unter folgendem Link zu finden: www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen

Weiterführende Informationen
Das Amt für Sozialbeiträge hat im Jahr 2022 beim Beratungsunternehmen Interface eine Studie zur Wirksamkeit der Mietzinsbeiträge in Auftrag gegeben. Ebenso wurde die geplante Öffnung der Mietbeiträge an Haushalte ohne Kinder evaluiert. Die Studie von Interface ist auf der Website des ASB abrufbar.

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