Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Barbara Heer, SP) betreffend «Care-Workshops – Begleitung werdender Eltern bei der Aufteilung der Lohn- und Care-Arbeit» abzuschreiben. Dem Regierungsrat ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Angesichts der mangelnden Nachfrage erachtet der Regierungsrat aber individuelle Workshops aktuell nicht als ein zielführendes Instrument zur Sensibilisierung im Bereich der Aufteilung der Erwerbsarbeit. (Auskunft: Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • die Leistungsvereinbarung und den Darlehensvertrag betreffend Gewährung eines bedingt rückzahlbaren und zinslosen Darlehens über 11,4 Mio. Franken an die IWB Industrielle Werke Basel zur Finanzierung von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen genehmigt. Der Grosse Rat hatte das Darlehen am 14. April 2021 im Zusammenhang mit dem Ratschlag Gesamtkonzept Elektromobilität bewilligt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17)
  • die Erneuerung der Rahmenausgabenbewilligung zur Wiederbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten im Tiefbauamt in Höhe von rund 28,8 Millionen Franken über eine Laufzeit von vier Jahren (2023 bis 2026) beschlossen. Die Finanzkommission des Grossen Rates hat den entsprechenden finanzrechtlichen Status (gebunden) bestätigt. Der weitaus grösste Teil der Fahrzeugflotte ist für die Stadtreinigung und die Abfallentsorgung im Einsatz, wo ein wesentlicher Beitrag zur Sauberkeit der Stadt geleistet wird. Mit dem teilweise vor den betriebswirtschaftlich optimalen Zeitpunkt vorgezogenen Ersatz fossiler Fahrzeuge durch E-Fahrzeuge kann das E-Mobilitätsziel von 90 Prozent bis 2026 erreicht werden. Der Regierungsrat unterstützt damit die Erreichung der Klimaziele gemäss Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative und leistet damit einen wichtigen Beitrag an die Zwischenziele des Absenkpfads für die Verwaltung auf Netto-Null. (Auskunft: Carmen Jeker/Roger Reinauer, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement Tel. +41 61 267 11 34 bzw. +41 61 267 93 24)
  • den Nutzungsplan/Linien- und Erschliessungsplan des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung der Münchensteinerstrasse, Abschnitt Dornacherstrasse bis Wien-Strasse genehmigt. Im Zusammenhang mit den anstehenden Unterhaltsarbeiten soll der Strassenraum attraktiver gestaltet und an die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse und Normen angepasst werden. Gleichzeitig wird auch die Verkehrssicherheit erhöht. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
  • die Jahresrechnung 2022 des Standortförderungsfonds genehmigt. Im Berichtsjahr wurden Projekte im Umfang von 6,5 Mio. Franken gefördert. Der Fonds dient der Refinanzierung grösserer Projekte der Standortförderung und wird durch eine jährliche ordentliche Zuweisung von 2 Mio. Franken geäufnet. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 87 50)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorliegende Anpassung des Lebensmittelrechts mit Blick auf die erforderliche Harmonisierung mit dem EU-Recht grundsätzlich begrüsst. In einigen Verordnungen schlägt der Regierungsrat gewisse Änderungen und Präzisierungen zur Berücksichtigung der besonderen Schweizerischen Verhältnisse und Gegebenheiten vor. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf für das neue Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern grundsätzlich gutgeheissen. Die strengere Kontrolle des grenzüberschreitenden Handels mit Foltergütern ist begrüssenswert und leistet einen wichtigen Beitrag im weltweiten Kampf gegen Todesstrafe, Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands durch die Übernahme der EU-Verordnung hinsichtlich der Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus begrüsst. Die Weiterentwicklung trägt dazu bei, dass ein wirksamer Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung des Schengen-Besitzstands besteht. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung vorgeschlagene Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung begrüsst. Die geplanten Automatisierungen sollen den administrativen Ablauf bei der Anmeldung und Abrechnung der Erwerbsersatzleistungen für Dienstleistende der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» vereinfachen und beschleunigen. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Tel. 061 685 22 00)
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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