Neue Planungsentscheide für die gemeinsame Gesundheitsregion

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft legen neue Gesetzesgrundlagen in der ambulanten Zulassungssteuerung vor. Dies, nachdem ein Urteil des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft Mitte Januar 2023 die Zulassungsverordnung im Kanton Basel-Landschaft aufgehoben hatte. Die Vorlagen gehen nun an die beiden kantonalen Parlamente. Zudem haben die Regierungen gleichlautende Spitallisten in der psychiatrischen Versorgung genehmigt. Diese treten in beiden Kantonen auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

An ihrer ersten gemeinsamen Medienkonferenz haben die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomi Jourdan (BL) über den Stand der Arbeiten in der «Gemeinsamen Gesundheitsregion» informiert und Regierungsentscheide in zwei wichtigen Planungsthemen vorgestellt: der ambulanten Zulassungssteuerung und den gleichlautenden Spitallisten in der Psychiatrie.

Neue Gesetzesgrundlagen zur Umsetzung der ambulanten Zulassungssteuerung

In der ambulanten Zulassungssteuerung für Ärztinnen und Ärzte haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft neue Gesetzesgrundlagen zuhanden der beiden Kantonsparlamente verabschiedet. Diese durchliefen diesen Sommer eine Vernehmlassung bei Fachverbänden und Spitälern, Parteien und Gemeinden beider Kantone (siehe gemeinsame Medienmitteilung vom 21. Juni 2023), nachdem das Kantonsgericht Basel-Landschaft die Zulassungsverordnung auf Beschwerde hin im Januar 2023 im Kanton Basel-Landschaft aufgehoben hatte.

Mit den nun vorliegenden Teilrevisionen der Gesundheitsgesetze wird in beiden Kantonen eine möglichst gleichlautende formell-gesetzliche Grundlage geschaffen. Damit wird dem Urteil des Kantonsgerichtes Basel-Landschaft Rechnung getragen, dass die bereits ausgearbeitete Zulassungsverordnung eine formell-gesetzliche Grundlage benötige.

Die Aufgabe beziehungsweise Pflicht der Kantone gemäss Bundesgesetz, das Versorgungsangebot an Ärztinnen und Ärzten nach ihrem Bedarf zu regulieren, bleibt unverändert. Inhaltlich ist vorgesehen, in beiden Kantonen vorübergehend die im März 2022 vorgestellten Zulassungsbeschränkungen in den acht Fachgebieten Anästhesiologie, Kardiologie, Neurologie, Ophthalmologie, orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Oto-Rhino-Laryngologie, Radiologie und Urologie (siehe gemeinsame Medienmitteilung vom 23. März 2022) beizubehalten respektive im Kanton Basel-Landschaft wieder einzusetzen, bevor ab Mitte 2025 die entsprechenden bundesrechtlichen Bestimmungen umgesetzt werden müssen. Die Regierungen halten damit am gemeinsam erarbeiteten Konzept der Zulassungssteuerung fest.

Gleichlautende Spitallisten Psychiatrie ab 1. Januar 2024

Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik sind die beiden Kantone mit der Psychiatrie das nächste grosse Fachgebiet angegangen. Vor fast einem Jahr haben sie dazu den bikantonal erarbeiteten Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2022 vorgestellt (im Anhang zu dieser Medienmitteilung zu finden). Dieser diente als Grundlage der Überlegungen und des zwischenzeitlich durchgeführten Bewerbungsverfahrens.

Insgesamt haben sich zehn Spitäler und Kliniken für Leistungsaufträge auf den gleichlautenden Spitallisten Psychiatrie 2024 beworben: sieben Kliniken mit Standort in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie drei Kliniken im Kanton Aargau respektive Bern, welche jeweils Spezialbedürfnisse abdecken. Die gleichlautenden Spitallisten sind im Anhang zu dieser Medienmitteilung zu finden.

Die Spitäler und Kliniken haben die Leistungsaufträge gemäss ihren Bewerbungen erhalten. Diese decken die bereits heute angebotenen Leistungen ab. Im Bereich «Kinder- und Jugendliche» wird das Angebot auf der Spitalliste erweitert. In diesem Bereich hatte der Versorgungsplanungsbericht eine Unterversorgung aufgezeigt. Die «Mutter-Kind-Behandlungen» schliesslich werden mit den nun eingeführten gleichlautenden Spitallisten Psychiatrie besser abgebildet.

Entwicklung zu mehr intermediären Angeboten angestrebt

Die Kantone bestätigen, dass ein umfassendes Angebot in der Psychiatrie benötigt wird. Gleichzeitig wird erwartet, dass mittels eines verbindlichen Dialogs mit den Leistungserbringern eine Verlagerung der Erwachsenen- und Alterspsychiatrie im Umfang von 15 Prozent in intermediäre Angebote* stattfindet. Dies geschieht über Zielvereinbarungen mit den Spitälern. Die Kantone werden auch in Zukunft innovative Behandlungskonzepte finanziell unterstützen.

Hinweise:

*Was sind intermediäre Angebote?

  • Tageskliniken: Intensive Behandlung und Betreuung an Werktagen durch interdisziplinäre Teams zur Stabilisierung von Patientinnen und Patienten
  • Aufsuchende Angebote: Behandlung und Unterstützung im eigenen Wohnumfeld durch ein interprofessionelles Team (z. B. Home Treatment, Multisystemische Therapie)
  • Digitale Angebote: Verknüpfung von therapeutischen Angeboten vor Ort und digitalen Angeboten im Wohnumfeld

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