Regierung will Bauvorschriften im Blockrand reduzieren und grüne Innenhöfe erhalten

Für Umbauten und Erweiterungen im Bestand ist das Baugesetz massgebend. Durch Anpassungen im Bau- und Planungsgesetz sollen Dachaufstockungen sowie Balkon- und Liftanbauten begünstigt werden. Zudem sollen die grünen Innenhöfe in den dicht bebauten Quartieren vom baulichen Druck entlastet werden. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat dazu eine Teil-Revision des Bau- und Planungsgesetzes vor.

Das Bau- und Planungsgesetz regelt, wo und wie Gebäude auf einem Grundstück gebaut werden dürfen. Die Bedürfnisse und die Vorstellungen, welche Regeln eine gute Bebauung ergeben, ändern sich. Die letzte Revision des Gesetzes liegt nun mehr als 20 Jahre zurück. Viele der damals festgelegten Regeln haben sich bewährt. Einzelne Regelungen sollen nun den heutigen Bedürfnissen angepasst oder gestrichen werden.

Die Stadt Basel-Stadt ist geprägt von Blockrandgebäuden. Diese Gebäude stehen direkt an den Strassen und schaffen so im Hinterland Innenhöfe. Diese Innenhöfe sind die grünen Lungen der dicht bebauten Quartiere. Mit dem Klimawandel nimmt die Bedeutung der Innenhöfe weiter zu. Ziel ist es daher, das Bau- und Planungsgesetz so anzupassen, dass die Innenhöfe von der Bautätigkeit entlastet und gleichzeitig die Qualität des Blockrands gestärkt werden. Konkret sieht der Vorschlag des Regierungsrats vor, den Lichteinfallswinkel strassenseitig zu lockern (bei engen Strassen kann damit etwas höher gebaut werden), die minimale Bautiefe im Blockrand zu vereinfachen (auch bei ganz kleinen Parzellen kann 12m tief gebaut werden, nicht mehr nur 10m wie bisher) und bestehende Baulücken in Ecklagen (sogenannte Bauwiche) zu schützen. Mit den Vereinfachungen könnten künftig zum Beispiel auch auf kleinen Parzellen an engen Strassen Gebäude aufgestockt oder Lifte und Balkone angebaut werden. Damit gewinnen bestehende Wohnungen an Qualität.

Ein zweites Thema des Revisionsvorschlags betrifft die Dachgeschosse. In den dichten Innerstadtzonen 5 und 6 sollen, wie in den anderen Zonen bereits heute, neu zwei Dachgeschosse möglich sein. In den niedrigen Zonen 2 und 2a soll wieder nur ein Dachgeschoss zulässig sein. Damit unterstützt der Regierungsrat ein Anliegen von Riehen: Dort haben die seit 2015 gelockerten Dachvorschriften in einigen Fällen zu für das Ortsbild unerwünschter Gestaltung von Häusern geführt. Schliesslich sollen zur weiteren Stärkung der Innenhöfe in den dichten Zonen 4 und 5a auf Hofbebauungen keine Dachgeschosse mehr zulässig sein.

Im Frühjahr 2021 hat der Regierungsrat den Revisionsvorschlag in eine öffentliche Vernehmlassung gegeben. 26 Rückmeldungen sind dazu eingegangen. Die Rückmeldungen waren meist vorsichtig positiv. Die einzelnen Revisionsthemen wurden dabei sehr unterschiedlich diskutiert. So wurde die Lockerung des strassenseitigen Lichteinfalls breit unterstützt. Die Veränderungen an den von Riehen gewünschten Dachvorschriften der Zonen 2 und 2a wurden dagegen kontrovers aufgenommen. Die Gründe dafür waren sehr unterschiedlich. Insgesamt sah der Regierungsrat aufgrund der Rückmeldungen keinen Anlass den Vorschlag grundsätzlich zu überarbeiten. Aufgrund der Rückmeldungen wurde aber der Schutz der Bauwiche in Ecklagen nochmals geprüft und schliesslich in den Entwurf aufgenommen.

Der Revisionsvorschlag geht nun an den Grossen Rat zur Behandlung. Mit einer Einführung der neuen Regelungen ist aller Voraussicht nach frühestens Anfang 2025 zu rechnen.

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