Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Oliver Bolliger (BastA!) betreffend «temporäre Erhöhung des Freibetrags bei der Sozialhilfe aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie» als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hat das Begehren der Motion bis Ende 2023 befristet umgesetzt. Per 1. Januar 2024 wurde zudem die Verdoppelung der Vermögensfreibeträge unbefristet in den Unterstützungsrichtlinien des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt festgehalten und damit die vorerst temporäre Erhöhung des Freibetrags in eine definitive Regelung überführt. (Auskunft: Ruedi Illes, Leiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 02 07)
  • dem Grossen Rat beantragt, das Budgetpostulat Michael Hug (LDP) betreffend «Jüdisches Museum» vollumfänglich zu erfüllen und im Budget 2024 des Präsidialdepartements zusätzlich 85'000 Franken einzustellen. Dem Regierungsrat ist bewusst, dass das Museum im Jahr 2024 nach dem Überfall der Hamas auf Israel und dem darauffolgenden, andauernden Krieg in Nahost einem hohen Sicherheitsrisiko ausgesetzt ist. Er möchte das Jüdische Museum in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Der Regierungsrat anerkennt, dass das Museum durch sein Vermittlungsprogramm einen konstruktiven und mutigen Beitrag zur Verständigung zwischen dem Judentum und dem Islam leistet. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Regierungsvizepräsident, erreichbar via Melanie Imhof, 061 247 44 22)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Ausgabenbewilligung für den gemeinsamen Fachausschuss Darstellende Künste (ehemals Tanz und Theater) der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft von bisher jährlich 565'000 Franken neu per 2026 auf jährlich 645’000 Franken anzuheben. Dies entspricht einem Total von insgesamt 2’420’000 Franken, zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2024‒2027 und einer Erhöhung von je 80’000 Franken für die Jahre 2026 und 2027. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, dass der Kanton Basel-Stadt auch in Zukunft gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft das regionale freie Tanz-, Theater- und Zirkusschaffen im Rahmen der partnerschaftlichen Kulturförderung unterstützt. Das mit diesem Bericht vorgelegte überarbeitete Fördermodell integriert die Empfehlungen von externer Evaluation und Expertise. Entsprechend folgt es der dringenden Empfehlung, die Fördermittel für einzelne Förderinstrumente gezielt auszubauen, sodass qualitätsvoll und unter fairen Bedingungen produziert werden kann. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • Ausgaben in der Höhe von insgesamt max. sieben Mio. Franken für die Kongressförderung in den Jahren 2024 bis 2031 zu Lasten des Standortförderungsfonds genehmigt. Mit der 2014 initiierten Kongressförderung wurden bisher die gesetzten Ziele erreicht und entsprechender Nutzen generiert. Aufgrund des Erfolgs und der langen Vorlaufzeit bei der Kongressakquisition wird die Kongressförderung um acht Jahre verlängert. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die Jahresrechnung 2023 des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genehmigt. Die zahlreichen Projekte zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurden wie geplant umgesetzt. Die aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit finanzierten Covid-19-Unterstützungsleistungen sind abgeschlossen. Das Fondsvermögen wurde mit der Rückübertragung der nicht verwendeten Covid-19-Sonderäufnungen an die Staatsrechnung wieder auf das Vorkrisenniveau von 34 Mio. Franken zurückgeführt. (Auskunft: Dieter Wirth, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • das Bau- und Verkehrsdepartement ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz durchzuführen. Im Jahr 2020 wurden das Gastgewerbegesetz sowie die entsprechende Verordnung revidiert. Unter anderem wurden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung geändert. Ebenso wurden Anpassungen am Inhalt und an der Organisation der kantonalen Wirtefachprüfung vorgenommen. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden nun in der Gebührenverordnung zum Gastgewerbegesetz nachvollzogen. Ausserdem hat sich bei den Revisionsarbeiten gezeigt, dass gewisse Gebühren aufzuheben sind, weil sie andernorts angerechnet wurden. Darüber hinaus sind die Stundenansätze für die Gebührenberechnung gemäss Zeitaufwand sowie die Gebühren für die Erteilung einer Betriebsbewilligung nicht mehr kostendeckend.  (Auskunft: Stephan Häberle, Leiter Gastgewerbebewilligungen, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 76 43)
  • den vom Universitätsrat verabschiedeten Budgetbericht für das Jahr 2024 zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass die finanziellen Dispositionen der Universität dem Leistungsauftrag 2022–2025 entsprechen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung von Verordnungen im Tierschutzbereich grundsätzlich begrüsst, insbesondere die Absicht, Massnahmen zur Verhinderung der illegalen Einfuhr von Welpen festzulegen und solche, die mit dem Wohlergehen von Versuchstieren im Zusammenhang stehen. Gleichwohl regt der Regierungsrat an, die Vollzugsbestimmungen in der Tierschutzverordnung dahingehend auszugestalten, dass der Vollzugsaufwand nicht einseitig zulasten der Grenzkantone anfallen wird. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt und Leiter Veterinäramt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Militärgesetzes, der Armeeorganisation und weiterer Erlasse grundsätzlich begrüsst, gleichtzeitig aber einzelne Anpassungen angeregt. Der Bundesrat will die Armee und Militärverwaltung aufgrund der sich verändernden Bedrohungslage weiterentwickeln. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, in der Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes die Grundlage für Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften zu schaffen, welche sich in Quartieren von grossen Städten mit internationalem Tourismus befinden und ein bestimmtes Warenangebot führen. Er tut dies wegen des klaren Volksentscheids vom 25. November 2018 gegen eine Änderung der Ladenöffnungszeiten, wegen der schwierigen Umsetzbarkeit und der mit der neuen Bestimmung verbundenen Rechtsunsicherheit. Ausserdem erachtet der Regierungsrat es als nicht opportun, aus Tourismusgründen das Sonntagsarbeitsverbot zu lockern, weil einerseits der Bedarf danach fehlt und andererseits der Arbeitnehmerschutz damit geschwächt würde. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • 2 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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