Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft einigen sich auf die Zusammenlegung der kantonalen Rheinhäfen

Medienmitteilung der Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Gestützt auf die Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus einer Studie des Consulting-Unternehmens Booz Allen Hamilton AG Zürich haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen ihre kantonalen Rheinhäfen zusammenzulegen. Vorausgesetzt dass die noch zu erarbeitenden parlamentarischen Vorlagen durch den Grossen Rat und den Landrat genehmigt werden sollen die beiden Rheinhäfen voraussichtlich per 01.01.2005 in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und juristischem Firmensitz in Birsfelden und Sitz der Direktion in Basel überführt werden.

Die Ergebnisse der Detailabklärungen haben aufgezeigt, dass beide Kantone gleichermassen von einer Zusammenlegung profitieren werden. Die betrieblichen Abläufe innerhalb der fusionierten Unternehmung lassen sich zudem effizienter gestalten, und eine gemeinsame Nutzungsstrategie führt zu markanten Verbesserungen der Arealbewirtschaftung und der aus dieser Tätigkeit erzielbaren Erträge. Die jährlichen Ertragsüberschüsse sollen im Verhältnis von 59 zu 41 zu Gunsten BL und BS aufgeteilt werden. Die Hafenareale verbleiben im Eigentum der Kantone, während die Immobilien und sonstigen Sachanlagen an die neue Unternehmung übergehen.

Eine breite Umfrage von Booz Allen hat bestätigt, dass die überwiegende Mehrheit der an der Entwicklung der Rheinhäfen interessierten Gruppierungen und Unternehmungen einen Zusammenschluss in hohem Masse befürwortet und ein gemeinsames Hafennutzungskonzept und eine gemeinsame Hafenentwicklungsstrategie als wünschenswert und notwendig erachtet.

Die Umsetzung eines gemeinsamen Hafennutzungskonzepts ist in der Praxis realisierbar und bringt sowohl volks- als auch betriebswirtschaftliche Vorteile. Eine über die Gesamtheit aller Areale optimierte Nutzung mit güterspezifischen Schwerpunktbildungen ist jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Arealbewirtschaftung in der Verantwortung einer einzigen Organisation liegt, realisierbar.

Im Zusammenhang mit der Sicherstellung einer flexiblen Nutzungspolitik der beiden Kantone konnte der Nachweis erbracht werden, dass Umnutzungen bzw. Ausgliederungen von Teilgebieten aus dem Hafenperimeter grundsätzlich vorgenommen werden können, ohne dass dadurch die definierten Ziele des gemeinsamen Hafenbetriebs in Frage gestellt würden.

Unter verschiedenen geprüften Rechtsformen für einen Zusammenschluss der Häfen hat sich die Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit als die geeignetste Unternehmensform herausgestellt. Sie vereint die spezifischen, teilweise politisch motivierten Anliegen der Partnerkantone mit den unternehmerischen Anforderungen einer am Markt tätigen Organisation am besten.

Zusammen mit Booz Allen wurde das weitere Vorgehen in einem ausführlichen Masterplan festgehalten und in 4 Phasen gegliedert.

Phase 1
Mit dem Entscheid der beiden Regierungen, die kantonalen Rheinhäfen organisatorisch zusammenzuführen, ist die erste Phase abgeschlossen.

Phase 2
Sie umfasst die Ausarbeitung und Verabschiedung einer parlamentarischen Vorlage zu Handen des Grossen Rats und des Landrats und läuft von September 2002 bis September 2004. Bis 30.04.2003 müssen die Entwürfe für einen Staatsvertrag und ein gemeinsames Hafengesetz zusammen mit einem Ratschlag vorliegen, so dass die Unterlagen etwa Mitte 2003 zur Bearbeitung und Genehmigung an die Parlamente weitergeleitet werden können. Die Terminierung ist so gewählt, dass genügend Zeit zur Verfügung steht für die Behandlung des Geschäftes in den Regierungen und den Parlamenten sowie für allfällige Volksabstimmungen. In einem neuen parallel zum Staatsvertrag zu erarbeitenden Hafengesetz werden die formalrechtlichen Aspekte geregelt.

Ab sofort gelten in der Zusammenarbeit der verantwortlichen Dienststellen für die Übergangszeit bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der neuen Unternehmung per 1.1.2005 gewisse Spielregeln. Das Einhalten dieser Spielregeln stellt sicher, dass in der Übergangszeit keine irreversiblen Entscheide getroffen werden, welche das Projekt "Zusammenlegung der Häfen" grundsätzlich gefährden oder in einzelnen Punkten nachhaltig negativ beeinflussen könnten.

Phase 3
Sie dauert voraussichtlich von Oktober bis Dezember 2004 und dient der Konstituierung des neuen Unternehmens.

Phase 4
Sie umfasst die Implementierung der neuen Unternehmung ab 1.1.2005.

nach oben