Vernehmlassung zur Zusammenlegung der Häfen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt

Die Vernehmlassung zum Staatsvertrag über die Zusammenlegung der Rheinhäfen wird eröffnet. Dies haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch entschieden die Designierung des baselstädtischen Rheinhafendirektors als Direktor der zusammengelegten Häfen aufzuheben.

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben beschlossen, die Vernehmlassung zum Staatsvertrag über die Zusammenlegung der Rheinhäfen zu eröffnen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung dieses bedeutsamen partnerschaftlichen Projekts.

Im August 2002 hatten die beiden Kantonsregierungen den Grundsatzentscheid für eine Fusion der Rheinhäfen gefasst. Das Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft wurden mit der Ausarbeitung eines Staatsvertrags beauftragt. Die Fusion ist die logische Fortentwicklung der seit Jahren praktizierten engen Zusammenarbeit. Die Regierungen beider Kantone versprechen sich davon eine noch bessere Nutzung der Hafengebiete sowie gewisse Kosteneinsparungen.

Nach dem nun vorliegenden Entwurf sollen die Rheinhäfen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit dem Namen "Schweizerische Rheinhäfen" (SRH) fusioniert werden. Der juristische Sitz der SRH soll in Birsfelden, der Sitz der Direktion in Basel liegen. Hauptaufgabe der SRH ist die Entwicklung, Bewirtschaftung und Vermarktung der Hafengebiete. Diese verbleiben im Grundeigentum der Kantone. Der von den SRH erzielte Gewinn kommt den beiden Kantonen zu, und zwar im Verhältnis 59% für Basel-Landschaft und 41% für Basel-Stadt. Dieser Verteilschlüssel beruht auf Berechnungen der externen Beratungsunternehmung Booz Allen Hamilton und stützt sich auf eine projizierte Erfolgsrechnung der zusammengelegten Rheinhäfen. Neben der Hafenbewirtschaftung obliegen den SRH als Rheinschifffahrts- und Hafenpolizeibehörde ausserdem auch hoheitliche Aufgaben.

Das neue Unternehmen soll von einem fünfköpfigen Verwaltungsrat geführt werden, wobei jeder Kanton je ein Verwaltungsratsmitglied direkt entsendet. Die Kantonsvertretungen haben bei wichtigen Entscheiden des Verwaltungsrats ein Vetorecht, so dass die Wahrung der Kantonsinteressen gewährleistet ist. Für das Personal der SRH soll das basellandschaftliche Personalrecht massgebend sein, und bezüglich der beruflichen Vorsorge ist der Anschluss an die Basellandschaftliche Pensionskasse vorgesehen.

Politische Parteien und interessierte Organisationen (Fachverbände, Personalverbände) haben nun bis Ende Januar 2005 Zeit, um zu den Vorschlägen der beiden Kantonsregierungen Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und einer entsprechenden Überarbeitung der Vorlage soll der Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2005 den Parlamenten zugeleitet werden.

Leitung der künftigen Schweizerischen Rheinhäfen

In diesem Zusammenhang haben die Kantonsregierungen entschieden, die im April 2003 beschlossene Designierung des baselstädtischen Rheinhafendirektors René Hardmeier als Direktor der künftigen SRH aufzuheben. Grundlage dieses Beschlusses ist die Überzeugung, dass ihm angesichts der bedauerlichen Entwicklung rund um die Rheinschifffahrtsdirektion und insbesondere um ihn als Direktor sowie aufgrund seiner seit Mitte August 2004 andauernden Erkrankung die Direktion der SRH nicht mehr übertragen werden kann. Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass René Hardmeier einen ganz wesentlichen Beitrag am Zustandekommen des heutigen Projekts geleistet hat.

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