Gesamterneuerung der Gerichte: Voraussetzungen für ein stille Wahl sind gegeben

Für die Gesamterneuerungswahlen in die Gerichte wurden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als Stellen zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen sind gemäss Überprüfung der Fachstelle Wahlen und Abstimmungen wählbar. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl gegeben. Einen definitiven Entscheid über die stille Wahl wird der Regierungsrat treffen. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am Montag 23. März 2009 09.00 Uhr abgelaufen.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gesamterneuerungswahlen in die Gerichte vom 17. Mai 2009 für die Amtsperiode 2010 – 2015 ist am Montag, 23. März 2009, 09.00 Uhr, abgelaufen. Für die Wahlen sind nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen worden, als Stellen zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen sind gemäss Überprüfung durch die Fachstelle Wahlen und Abstimmungen wählbar. Dem Regierungsrat wird deshalb beantragt, die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für gewählt zu erklären. Gleichzeitig soll der auf den 16. und 17. Mai 2009 angesetzte Wahlgang widerrufen werden.

Wahlvorschläge siehe Beilage.

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